Kfz-Versicherung im Vergleich - Einfach online berechnen


Mit unseren kostenlosen Vergleichsrechnern können Sie verschiedene Tarife in der KFZ-Versicherungen vergleichen.

Das Vergleichen von Kfz-Tarifen kann sich für den Versicherungsnehmer lohnen. Denn jedes Jahr zur so genannten „Wechselsaison“ wiederholt sich das gleiche Spiel: Da bis zum 30. November die meisten Kfz-Policen gekündigt werden können, unterbieten sich Versicherer mit ihren Tarifen im Werben um neue Kunden. Das Ziel: Die Kunden sollen animiert werden, zu einem Produkt des eigenen Unternehmens zu wechseln.

Und das Einsparpotential ist enorm, wie Studien immer wieder ergaben – bis zu 2.000 Euro Preisunterschied im Jahr liegen zwischen dem billigsten und dem teuersten Tarif für einen Musterkunden. Freilich ist es mit einem reinen Preisvergleich nicht getan – auch Versicherungsbedingungen der Tarife sowie der Leistungsumfang müssen berücksichtigt werden. So unterscheiden sich Rückstufungstabellen bei Schadenfreiheitsrabatten zum Teil ebenfalls stark: Nach einem Unfall verteuern sich dann einige Tarife wesentlich stärker als andere. Wer derartige Dinge aber berücksichtigt, kann bei der Kfz-Versicherung gutes Geld sparen.

Die Produkte der Kfz-Versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben für Fahrzeughalter eines Kfz ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung – diese leistet für Schäden, die ein Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug anderen Menschen zufügt. Außerdem kann eine Kfz-Versicherung noch folgende Produkte umfassen:

  • Eine Teilkaskoversicherung;
  • eine Vollkaskoversicherung;
  • einen Autoschutzbrief;
  • eine Kfz-Unfallversicherung;
  • eine Fahrerschutzversicherung.

Die Kfz-Haftpflicht: verbindlicher Opferschutz

Unfälle mit einem Kfz können folgenreich sein – und teuer. Das trifft besonders zu, wenn Menschen schwer verletzt oder getötet werden: Zusätzlich zum Leid von Betroffenen und Angehörigen entstehen hier schnell Schadensummen im sechsstelligen oder sogar im siebenstelligen Bereich. Damit eine finanzielle Entschädigung der Opfer sichergestellt ist, regelt schon seit April 1965 das so genannte Pflichtversicherungsgesetz eine obligatorische Haftpflicht für alle Kraftfahrzeughalter. Der Versicherungsschutz muss sich auch auf den Eigentümer und Fahrer erstrecken. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für folgende Schäden:

  • Sie leistet, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden;
  • sie leistet, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen;
  • sie leistet, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Vermögensschäden verursacht werden.

Für welche Kfz keine Versicherungspflicht gilt

Für welche Kraftfahrzeuge keine Versicherungspflicht gilt, wird durch zwei Paragrafen festgelegt: Paragraf 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie Paragraf 2 Pflichtversicherungsgesetz. Demnach entfällt die Versicherungspflicht für folgende Fahrzeuge:

  • Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden;
  • Landfahrzeuge mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW;
  • Tretfahrzeuge mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert, wobei der Hilfsantrieb beim Erreichen von maximal 25 km/h unterbrochen wird;
  • Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt;
  • Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen und wenn deren Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigt;
  • Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.

Wer ohne Haftpflichtschutz fährt, macht sich strafbar

Für andere Fahrzeuge aber muss eine Haftpflicht dringend im Sinne des Gesetzes abgeschlossen werden. Wer hingegen ohne Versicherungsschutz erwischt wird, muss gemäß Paragraf 6 Pflichtversicherungsgesetz mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Selbst bei Fahrlässigkeit droht noch eine Geldstrafe von bis zu einhundertachtzig Tagessätzen oder eine Haftstrafe von einem halben Jahr. Sobald Vorsatz zu erkennen ist, kann zudem – zusätzlich zur Strafe – noch das Fahrzeug eingezogen werden.

Nicht stillgelegte Fahrzeuge ohne Haftpflicht werden zur Fahndung ausgeschrieben

Wenn für ein gemeldetes Kfz keine Haftpflichtversicherung mehr besteht, so melden Versicherer dies der örtlichen Zulassungsstelle. Fahrzeughalter müssen dann eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen oder aber den Wagen abmelden. Wer dies nicht selbstständig tut, muss damit rechnen, dass ein Vollstreckungsdienst diese Tätigkeit übernimmt.

Konnten die Fahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung nicht stillgelegt werden, sind sie zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben.

Wer ist über die obligatorische Haftpflicht versichert (mitversicherte Personen)?

Wer über die obligatorische Haftpflicht mitversichert ist, zeigen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und folgende Personen:

  • für den Halter des versicherten Fahrzeugs;
  • für den Eigentümer des Fahrzeugs;
  • für den Fahrer des Fahrzeugs;
  • für die technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion;
  • für den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den Versicherungsnehmer oder Halter oder berechtigten Fahrer begleitet, um diesen entweder abzulösen oder um dem Fahrer bei Lade- oder Hilfsarbeiten zu unterstützen. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn der Beifahrer den Fahrer nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig begleitet.
  • Für den Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherren, wenn das Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

In welchen Ländern gilt die Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Für Länder außerhalb Europas und der EU braucht man eine Internationale Versicherungskarte. Allerdings sind auf der Internationalen Versicherungskarte Länder durchgestrichen, für die das Versicherungsunternehmen keinen Versicherungsschutz übernimmt.

Was ist durch die Kfz-Haftpflicht nicht versichert?

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt keinen Versicherungsschutz für vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schäden. Auch für die Teilnahme an Rennen und Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind nicht versichert – auch dann nicht, wenn es sich um behördlich genehmigte und damit legale Rennen handelt. Zudem leistet die Haftpflicht nicht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs, sondern nur für die Fahrzeuge der Unfallgegner. Auch für die Beschädigung, Zerstörung oder für das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflicht.

Die Kaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflicht leistet nur für Schäden des Unfallgegners, nicht aber für eigene Schäden. Wer sich gegen Schäden am eigenen Kfz absichern will, braucht deswegen eine Teilkasko- oder Kaskoversicherung. Lange galt als Faustformel: Eine Kaskoversicherung lohnt sich vor allem bei teuren PKW. In Zeiten aber, in denen Ersatzteile und Reparaturen durch die Digitalisierung immer teurer werden, gehört die Kaskoversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Kfz-Fahrer.

Wofür leistet die Teilkaskoversicherung?

Eine Teilkasko bietet Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild (Hasen, Füchse, Wildschweine sowie Rehe und Hirsche: Welche Tiere zu Haarwild zählen, regelt Paragraf 2 Bundesjagdgesetz).
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Allerdings leistet die Teilkasko nicht für Schäden durch Unfall oder für Schäden durch mut- und böswillige Handlungen fremder Personen.

Wofür leistet die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

  • Ereignisse der Teilkasko;
  • Schäden am Fahrzeug durch Unfall: Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht versichert sind Schäden aufgrund eines falschen Betriebsvorgangs (z.B. Tanken des falschen Kraftstoffs); Schäden durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung; Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen (wie Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger).
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen: Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn die mut- oder böswillige Handlungen von Personen verübt werden, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Was ist nicht durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt?

Bei folgenden Schäden aber greift auch eine Vollkasko nicht:

  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Wichtig: Einige Versicherungsunternehmen verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, weswegen sie auch für grob fahrlässig verursachte Schäden haften (ausgenommen Fahrten unter Alkohol). Verbraucherschützer empfehlen, Tarife abzuschließen, die auf die Einrede der groben Fahr­lässig­keit verzichten.
  • Genehmigte Rennen: Dass die Kasko bei illegalen Rennen nicht greift, versteht sich von selbst. Aber auch für Schäden bei genehmigten Rennen bietet eine Kasko keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch für Trainings- und Übungsfahrten.
  • Reifenschäden: Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch ein solches Ereignis andere Kaskoschäden am Fahrzeug verursacht werden.

Wie teuer ist die Kfz-Versicherung?

Der Preis einer Kfz-Versicherung richtet sich nach der Unfallwahrscheinlichkeit, weswegen folgende Faktoren in die Berechnung des Preises einfließen: Typklasse, Regionalklasse bzw. Wohnort, Fahrerkreis, Jahreskilometer, Schadenfreiheitsrabatt, Alter des Fahrers.

Die Typklasse

Welche Autotypen sind besonders häufig in Unfälle verwickelt? Welche werden oft gestohlen oder sind häufig von Schäden durch Wildunfälle und Naturereignisse betroffen? Solche Daten fließen in die Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein: Je wahrscheinlicher die Schäden, desto teurer die Versicherung. Auch der Preis eines Autotyps (hochpreisige Modelle oder nicht) fließt in die Berechnung eines Tarifs ein.

Regionalklasse bzw. Wohnort

Was für die Typenklasse gilt, gilt auch für die Regionalklasse: Je wahrscheinlicher in einer Region der Schaden ist, desto teurer ist der Tarif. Zur Ermittlung der Regionalklassen legt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft regelmäßig eine Statistik vor mit Unfalldaten der zurückliegenden fünf Jahre – die Anzahl der Schäden wird hierbei ins Verhältnis gesetzt zur Zahl der zugelassenen PKW. Auch Daten zur Diebstahlhäufigkeit fließen in die Statistik ein.

Fahrerkreis

In der Kfz-Versicherung hat ebenfalls der Fahrerkreis Einfluss auf die Versicherungsprämie: Je mehr Nutzer ein Auto hat, umso teurer wird in der Regel der Vertrag. Als Versicherungsnehmer ist man nicht verpflichtet, bei Abschluss einer Police den Fahrerkreis anzugeben. Kommt es zum Schaden und eine andere Person ist den Wagen gefahren, muss die Versicherungsgesellschaft dennoch den Schaden begleichen.

Die Versicherung kann aber im Anschluss eine Nachzahlung fordern. In der Regel wird der Versicherer den Beitrag für das Versicherungsjahr rückwirkend neu berechnen - unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers. Auch verlangen die meisten Versicherer – abhängig vom Einzelfall – eine Vertragsstrafe, die in der Regel eine Jahresprämie ausmacht.

Es wird nämlich angenommen, dass der Versicherte bewusst falsche Angaben im Antrag machte, um Prämie einzusparen. Denn ein erweiterter Fahrerkreis kann die Prämie wesentlich verteuern – laut einer Studie um bis zu 80 Prozent.

Der Schadenfreiheitsrabatt

Versicherer belohnen Kunden, die lange unfallfrei fahren. Und je länger sie ohne Schaden bleiben, desto günstiger werden in der Regel Prämie und Vertrag. Nach jedem Jahr kommt der unfallfreie Fahrer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Landet er nach 15 Jahren in der Regel in SF 15, ist es nach 35 Jahren die SF 35. Das ist meist auch die günstigste Schadenfreiheitsklasse. Allerdings sind auch höherer Freiheitsklassen möglich – einige Anbieter weisen Schaden­freiheits­klasse-Tabellen bis zu SF 50 aus.

Und die Ersparnisse sind enorm: zahlt man mit SF 1 noch 100 Prozent der Prämie, zahlt man mit SF 35 häufig nur noch 20 Prozent. Baut man allerdings einen Unfall, wird man gemäß Rückstufungstabelle in eine niedrigere SF eingestuft. Und hier muss vor Abschluss eines Tarifs besonders hingeschaut werden.

Dringend auf Rückstufungstabellen achten

Denn wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigte, können sich Rückstufungstabellen der Anbieter stark unterscheiden. So liegen teilweise mehrere tausend Euro Mehrkosten pro Jahr zwischen einer günstigen und einer teuren Rückstufung – und das bei gleichem Unfallereignis. Bedenkt man noch, dass oft mehrere Jahre unfallfreies Fahren nötig sind, um wieder in die günstigere Schadenfreiheitsklasse zu gelangen, summieren sich Mehrkosten nach einem Unfall bei manchen Anbietern stark.

Noch prekärer ist die Situation bei mehreren Unfällen im Jahr: bei einigen Versicherern landet der Versicherungsnehmer dann fast wieder auf dem teuren Fahranfänger-Niveau. Besonders günstige Basis-Tarife erkaufen günstige Prämien oft durch ungünstigen Rückstufungstabellen. Deswegen sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden, sondern auch Tabellen für SF-Rückstufungen nach einem Unfall spielen eine wichtige Rolle (Versicherungsbote berichtete).

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