Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich - Einfach online berechnen

Sehen, Hören, Gehen, Sprechen, Denken ("klar" und "strukturiert", „logisch“): viele angeborene Fähigkeiten sind für menschliches Handeln grundlegend. Auch ist die Ausübung vieler Berufe bei Verlust einer Grundfähigkeit unvorstellbar. Lokführer*innen, die nicht mehr sehen? Lehrer*innen, die die Fähigkeit zum Sprechen verlieren? Handwerker*innen, die nicht mehr greifen können? Die Grundfähigkeitsversicherung setzt an derartigen Risiken an und soll Berufstätige vor dem Verlust der Grundfähigkeiten absichern.

Bevor man aber eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen will, sollte man prüfen, ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann. Denn diese bietet einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Dennoch kann eine Grundfähigkeitsversicherung lohnenswert sein. Das trifft besonders dann zu, wenn man keinen oder nur einen sehr teuren BU-Schutz erhalten würde. Lohnenswert ist die Grundfähigkeitsversicherung zudem für alle Menschen, deren berufliche Tätigkeit an eine besondere Grundfähigkeit gebunden ist – man denke nur an das Greifen bei einem Feinmechaniker oder an den Führerschein eines Berufskraftfahrers.

Seit wann gibt es die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein vergleichsweise junges Produkt – im Jahr 2000 kamen erste Policen auf den Markt. Die Produkte waren gedacht als Alternative zu anderen Arten der Arbeitskraftabsicherung wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Kreis der Anbieter hat sich aber stetig erweitert, so dass mittlerweile 26 Gesellschaften die Produkte anbieten (Stand 09/2022). Weitere Versicherer planen, ebenfalls mit Grundfähigkeitsversicherungen an den Markt zu gehen.

Da die Grundfähigkeitsversicherung noch sehr jung ist, fehlt es allerdings an Erfahrung mit den Produkten – sie stecken demnach noch in den "Kinderschuhen". Das betrifft insbesondere die Frage, wann Leistungsauslöser erfüllt sind. Erst mit der Zeit wird sich zeigen, wie sich die Produkte insbesondere für den Versicherungsnehmer bewahren.

Wann leistet die Grundfähigkeitsversicherung?

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich die Grundfähigkeitsversicherung nicht (!) am zuvor ausgeübten Beruf. Stattdessen leistet sie nur dann, wenn per medizinischem Gutachten bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie sie in den Verträgen definiert werden.

Das Prinzip der Grundfähigkeitsversicherung ist einfach: Verliert eine Person die versicherte Grundfähigkeit, erhält sie eine Rente. Bedingungen der Policen aber werden immer komplizierter. Denn es reicht nicht, wenn bestimmte Grundfähigkeiten einfach nicht mehr ausgeübt werden können. Stattdessen müssen Einschränkungen derart sein, dass sie den Leistungsauslösern in den Policen genau entsprechen.

Hierfür liefert der Experte für Arbeitskraftabsicherung Philip Wenzel ein Beispiel: Ein Fliesenleger muss etwa sechs Stunden am Tag knien. Allerdings leistet die Versicherung nicht bereits, wenn er das nicht mehr kann, sondern erst, wenn er die Bedingung der Police erfüllt. Das kann zum Beispiel bedeuten: Die Grundfähigkeitsversicherung leistet erst dann, wenn man sich nicht mal mehr einmal am Tag hinknien kann.

Dies ist auch ein Nachteil gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung, wie ebenfalls die Experten von Franke und Bornberg herausstellen:„Es kann einen großen Unterschied ausmachen, ob man eine Fähigkeit zu 50 Prozent eines üblichen Arbeitstages oder nur einmalig nicht mehr ausüben kann.“ Im ersten Fall (50 Prozent) leistet bereits die Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst im zweiten Fall aber würde die Grundfähigkeitsversicherung leisten. Die Einschränkung muss also sehr akut sein, damit man durch die Grundfähigkeitsversicherung eine Leistung erhält – der Schutz kann wichtig sein, ist aber wesentlich geringer als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welche Grundfähigkeiten können versichert werden?

Mindestens vierzehn Kern-Fähigkeiten sollte der Versicherungsschutz einer Police aus Sicht der Rating-Experten bei Franke & Bornberg abdecken:

  1. Gehen
  2. Stehen
  3. Knien oder Bücken
  4. Autofahren
  5. Sprechen
  6. Hören
  7. Heben und Tragen
  8. Arme bewegen
  9. Hände gebrauchen als „Geschicklichkeit“
  10. Hände gebrauchen als „Kraft aufwenden“
  11. Treppensteigen
  12. Sehen
  13. Geistige Leistungsfähigkeit
  14. Sitzen

Allerdings definieren die Anbieter im Wettbewerb um Kunden immer neue Leistungsauslöser, so dass mittlerweile eine Vielzahl an Fähigkeiten abgesichert werden kann – freilich wirken sich mehr Fähigkeiten auch auf die Prämienhöhe aus. Bei Wahl der Leistungsauslöser sollte man aber zunächst analysieren, welche Fähigkeiten für den eigenen Beruf besonders wichtig sind.

Was muss bei den Leistungsauslösern beachtet werden?

Im Wettbewerb um die Kunden werden die Leistungsauslöser immer komplexer definiert – etwas, das in der Branche auch auf Kritik stößt. Denn zwar werden die Definitionen auch vom Textumfang immer länger und geben immer konkretere Bedingungen vor. Allerdings bedeutet dies nicht, die Klauseln würden dadurch an Eindeutigkeit gewinnen.

Als Beispiel: So leistet die Grundfähigkeitspolice eines Anbieters dann, wenn die versicherte Person "nicht mit der rechten oder der linken Hand oder mit beiden Händen eine Tasse greifen, halten und daraus trinken“ kann. An dieser Klausel kritisiert Assekurata-Experte Arndt von Eicken: es stelle sich „allein schon die Frage, wie schwer beziehungsweise groß die Tasse sein darf“. Zumal es auch schwerer wird, die Leistung zu erhalten, sobald man die Tasse auch mit beiden Händen heben darf – ein Feinmechaniker mit einer komplett gelähmten Hand zum Beispiel kann vielleicht seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, allerdings mit einer Hand noch die Tasse heben... er würde demnach die Rente gar nicht bekommen.

Ein anderes Beispiel bietet die Klausel: "Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten." Deutlich wird an einer solchen Definition nicht, ob das Knien mit einem Knie oder mit beiden Knien ausgeführt werden soll. Auch ist nicht eindeutig, ob das Knien oder Aufrichten durch oder ohne Abstützen erfolgen soll.

Durch Komplexität der Klauseln in Kombination mit teils mehrdeutigen Bestimmungen ist es ratsam, sowohl bei Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung als auch im Leistungsfall eine Expertin oder einen Experten hinzuzuziehen. Denn trotz des einfachen Prinzips „Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit“ sind die Policen zu hoch komplexen Produkten geworden. Hierbei muss ganz genau auf leistungsauslösende Definitionen geachtet werden.

Gibt es Grundsätze, um Klauseln und Produkte zu bewerten?

  • Gut ist immer ein möglichst kurzer Prognosezeitraum zum Erhalt der Leistung. So ist es besser, wenn man schon ab sechs Monaten die Leistung erhält anstatt erst ab 12 Monaten.
  • Außerdem ist es in der Regel besser, wenn Leistungsauslöser auf Hilfsmittel als Bedingung für die Grundfähigkeit verzichten. So schreibt Philip Wenzel: "400 Meter gehen mit oder ohne Unterarmstützen ist ein sehr großer Unterschied." Wer die Leistung schon erhält, wenn er ohne Gehhilfen eine bestimmte Strecke nicht mehr gehen kann, erhält sie mit wesentlich größerer Wahrscheinlichkeit.
  • Außerdem sollte man bei Wahl des Produktes darauf achten, welche Grundfähigkeiten besonders wichtig für den Beruf sind. Als Beispiel: Einige Versicherer bieten als Leistungsauslöser den Fahrlizenzverlust der Klassen C-D an. Natürlich sollten Berufskraftfahrer bevorzugt Produkte mit derartigen Leistungsauslösern wählen.

Warum sollte man sich vor Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung gut beraten lassen?

Der Grund ist die Wichtigkeit der Leistungsauslöser – denn der Teufel steckt hier im Detail. Das macht es notwendig, die Vertragsbedingungen sehr genau zu prüfen. Versicherungsfachwirt Philip Wenzel veranschaulichte dieses Problem anhand eines Beispiels – und zwar anhand von Leistungskriterien für die Grundfähigkeit „Gehen“:

Wenn schon nach 200 Metern selbständigem Gehen die Grundfähigkeit als erhalten gilt anstatt erst nach 400 Metern, wird eine Rentenzahlung im Schadensfall unwahrscheinlicher. Auch ist relevant, ob medizinische Testverfahren Hilfsmittel ausschließen oder nicht. Denn muss ein Versicherungsnehmer für den Geh-Test zum Beispiel Unterarmstützen nehmen, erhält er ebenfalls mit geringerer Wahrscheinlichkeit die Rente als bei einer Fortbewegung ohne Hilfen.

Je komplexer aber derartige Bedingungen und je vielfältiger das Angebot, desto schwieriger wird die Orientierung am Markt. Zumal die Leistungsauslöser verschiedener Anbieter kaum vergleichbar sind. Und Klauseln wie folgende für den Verlust der Grundfähigkeit "Greifen" sind mittlerweile nicht unüblich:

"Die Fähigkeit der versicherten Person, mit einer Hand einen Gegenstand zu greifen und zu halten, ist zumindest an einer ihrer beiden Hände stark beeinträchtigt. Das bedeutet, dass sie mit der linken oder mit der rechten Hand nicht mehr in der Lage ist, einen leichten Alltagsgegenstand (z. B. ein leeres Wasserglas, einen Stift oder einen Kochlöffel) zu greifen und ununterbrochen für fünf Minuten, auch unter Ablage des Unterarms, in der Luft zu halten, ohne dass er ihr aus der Hand fällt.“

Leistet eine Grundfähigkeitsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen?

In der Regel: Nein! Der Versicherungsschutz bei psychischen Erkrankungen ist viel geringer als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – und dies ist einer der häufigsten Kritikpunkte der Grundfähigkeitsversicherung. Denn für die meisten Policen wird nur geleistet, wenn die psychische Einschränkung die Folge einer organischen Erkrankung ist – und zum Beispiel ausgelöst ist durch Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Hirntumor oder ähnliches.

Dieser Hinweis ist schon deswegen wichtig, weil jenes Risiko nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt ist, das mittlerweile am häufigsten zu Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung führt: Psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für BU-Renten. Insgesamt 33,51 Prozent aller Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden derzeit durch psychische Erkrankungen ausgelöst. Hier aber leistet die Grundfähigkeitsversicherung keinen Versicherungsschutz oder sichert nur auf sehr geringem Niveau.

Und es kommt noch schlimmer: Oft wird der Verlust von Grundfähigkeiten sogar explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn er nicht organisch, sondern psychisch bedingt ist. Wer zum Beispiel das Führen von Fahrzeugen/ bestimmte Führerscheinklassen versichert hat, erhält demnach dann keine Leistung, wenn der Führerscheinverlust keine körperlichen, sondern psychische Ursachen hat.

Kann man dennoch auch psychische Erkrankungen über eine Grundfähigkeitspolice absichern?

Ein Minimalschutz vor psychischen Erkrankungen aber kann mittlerweile auch über Grundfähigkeitsversicherungen erworben werden. Denn immer mehr Versicherer bieten einen solchen Mindestschutz als Zusatzbaustein an. Hier gibt es folgende Varianten:

  • Zusatzbaustein für Schizophrenie und schwere Depressionen;
  • Zusatzbaustein für eine volle Erwerbsminderung durch psychische Erkrankungen.

Experten wie Versicherungsfachwirt Philip Wenzel empfehlen vor allem die zweite Variante – sobald nämlich die volle Erwerbsminderung festgestellt wird, schließt sie alle psychischen Erkrankungen als Ursache ein.

Für wen empfiehlt sich eine Grundfähigkeitsversicherung besonders?

Für wen aber empfiehlt sich nun eine Grundfähigkeitsversicherung? Über den Abschluss sollten alle nachdenken, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder zu viele Ausschlüsse vornimmt. Insbesondere Handwerker können hier als Zielgruppe gesehen werden.

So nehmen immer mehr Anbieter von Grundfähigkeitsversicherungen auch berufsbezogene Fähigkeiten in den Leistungskatalog auf: Ein- und Aussteigen in die/ aus der Lok, einen Lkw oder Bus fahren sowie das Benutzen von Atemschutzgeräten. Zum Teil verbessern diese Leistungsauslöser den Versicherungsschutz sogar wesentlich. Das gilt insbesondere für Grundfähigkeiten wie das Autofahren.

Philip Wenzel nennt hierfür das Beispiel einer Police, die zwar für den Auslöser "Sehen" erst ab einer Restschärfe von 5 Prozent leisten würde (Betroffene wären so gut wie blind), jedoch schon bei 50 Prozent für den Auslöser "Fahrlizenzverlust", sobald der Versicherte seinen Führerschein verlieren sollte. Versichert man zu solchen Bedingungen den Fahrlizenzverlust der Klassen C-D, wäre der Versicherungsumfang fast mit dem einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen – mit dem einzigen Einwand, dass der Führerscheinverlust nicht durch psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen verursacht sein darf. Da die Grundfähigkeitsversicherung demnach zu einem Produkt wird, das auch jenen Personenkreis zu einem gewissen Niveau absichern könnte, der keinen BU-Schutz erhält, sollte man sie nicht vorschnell abkanzeln.

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