Kindesunterhaltsrechner: Berechnen Sie den Unterhalt für Ihre Kinder laut Düsseldorfer Tabelle 2024

Mit dem Kindesunterhaltsrechner können Sie schnell und einfach bestimmen, wie hoch der Unterhalt für Ihre gemeinsamen Kinder ausfällt. Der Rechner berücksichtigt sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder, sowohl privilegiert als auch nicht privilegiert. Erfahren Sie, welche Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2023 vorgenommen wurden und wie sich dies auf die Berechnung des Unterhalts auswirkt.

Düsseldorfer Tabelle 2024: Höhere Bedarfssätze für minderjährige Kinder

Die Düsseldorfer Tabelle (DT) für das Jahr 2023 weist im Vergleich zur vorherigen Tabelle höhere Bedarfssätze für minderjährige Kinder in der ersten Einkommensgruppe auf. Dies betrifft auch die weiteren Einkommensgruppen. Darüber hinaus werden auch die Selbstbehalte, Bedarfskontrollbeträge, berücksichtigten Mietkosten und der Unterhaltsbedarf studierender Kinder angehoben.

Unterhalt für volljährige Kinder: Informationen und Begrenzung der Unterhaltspflicht

Sie möchten wissen, wie lange ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindesunterhalt hat? In unserem Ratgeberartikel "Unterhalt an volljährige Kinder" finden Sie detaillierte Informationen zur zeitlichen Begrenzung der Unterhaltspflicht. Dort werden verschiedene Beispiele erläutert, um Ihnen einen Überblick zu geben.

Hinweis bei dreifachem Gehalt des Betreuenden: Vollständige Übernahme des Kindesunterhalts

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2013 (Az. XII ZB 297/12) trägt der Elternteil, der die Kinder betreut, den vollen Kindesunterhalt, wenn sein Einkommen etwa das Dreifache des nicht betreuenden Elternteils beträgt. Diese Regelung gilt selbst dann, wenn der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil seinen Selbstbehalt noch wahren könnte, indem er den vollen Unterhalt zahlt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Urteil nicht in jedem Verfahren berücksichtigt wird und der Kindesunterhaltsrechner diesen Fall nicht gesondert einbezieht. Wenn Sie sich in dieser Konstellation befinden, empfehlen wir Ihnen, diese Situation mit Ihrem Anwalt zu besprechen.

Mit unserem Kindesunterhaltsrechner können Sie den Unterhaltsbedarf Ihrer Kinder ermitteln. Basierend auf der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (DT) 2023, die als Richtlinie für Familiengerichte dient, berücksichtigt der Rechner die Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder. Dabei werden auch Anpassungen aufgrund der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und des Bedarfskontrollbetrags berücksichtigt. Der Rechner berücksichtigt außerdem den Selbstbehalt, die Rangfolge der Kinder und die Verteilung des Kindesunterhalts im Mangelfall.

Bitte beachten Sie, dass der Rechner nicht für Konstellationen mit einem Einkommen über der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (ab 11.001 Euro im Jahr 2023) oder bei großen Einkommensunterschieden zwischen den getrennten Partnern geeignet ist. In solchen Fällen sollten individuelle Umstände berücksichtigt werden.

Die Berechnungen basieren auf dem Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, das um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle reduziert wird. In einigen Gerichtsbezirken kann diese Pauschale auch ohne Deckelung angewandt werden. Sonstige Einkünfte werden addiert, während Aufwendungen für ehebedingte Schulden abgezogen werden.

Wie funktioniert die Einkommensgruppen-Berechnung in der Düsseldorfer Tabelle (DT)?

Die Düsseldorfer Tabelle (DT) gibt anhand der Einkommensgruppe und dem Alter der Kinder den Unterhaltsbedarf für zwei Unterhaltsberechtigte an.

Rangfolge und "Privilegiert" beim Kindesunterhalt: Das sollten Sie wissen

Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind und der Unterhaltspflichtige nicht allen Unterhalt gewähren kann, gilt eine bestimmte Rangfolge: Im ersten Rang stehen minderjährige unverheiratete Kinder sowie privilegierte volljährige Kinder. Im zweiten Rang sind Elternteile berücksichtigt, die aufgrund der Kinderbetreuung unterhaltsbedürftig sind oder es im Falle einer Scheidung wären. Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer langjährigen Ehe gehören ebenfalls zum zweiten Rang. Nicht privilegierte volljährige Kinder stehen erst im vierten Rang und erhalten Unterhalt nur dann, wenn die Verpflichtungen gegenüber den ersten beiden Rängen erfüllt wurden.

Privilegierte volljährige Kinder erfüllen bestimmte Kriterien und stehen daher in der ersten Rangfolge beim Unterhalt gemeinsam mit minderjährigen Kindern. Volljährige Kinder befinden sich generell an vierter Stelle in der Rangfolge, nach betreuenden Elternteilen oder Ehegatten.


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