Es ist wichtig, ehrlich zu sein, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, insbesondere wenn es um Ihren Raucherstatus geht. Wir helfen nicht dabei, zu tricksen. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht dies.
In der Risikolebensversicherung ist es bereits üblich, dass Nichtraucher günstigere Beiträge erhalten als Raucher. Der Grund dafür ist offensichtlich und steht mittlerweile auf jeder Zigarettenpackung: "Rauchen gefährdet die Gesundheit". Rauchen erhöht nicht nur das Risiko für chronische Erkrankungen, sondern auch für akute Erkrankungen der Atemwege wie Grippe und Erkältungen. Im Vergleich zu Nichtrauchern haben Raucher laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum mehr als doppelt so häufig Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlaganfälle.
Immer mehr Berufsunfähigkeitsversicherungen differenzieren auch den Raucherstatus und fragen im Antragsformular danach. Wie bei jeder anderen Frage im Antrag müssen Sie auch diese Frage korrekt beantworten. Andernfalls kann der Versicherer den Vertrag noch viele Jahre lang ändern, kündigen, von ihm zurücktreten oder ihn gar anfechten.
Raucher müssen für BU-Versicherung in der Regel höhere Beiträge als Nichtraucher zahlen
Raucher zahlen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund des höheren Krankheitsrisikos oft höhere Prämien als Nichtraucher. Doch trotzdem lohnt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Je länger man rauchfrei ist, desto günstiger können die Angebote ausfallen. Bei einigen Versicherern gibt es für Raucher keinen Mehrbetrag, bei anderen bewegt sich der Aufpreis zwischen fünf und 15 Prozent. Ein Versicherer verlangt sogar einen Mehrbetrag von mehr als 30 Prozent. Es lohnt sich daher, die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen.
Anders als bei der Risikolebensversicherung müssen die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen während der Vertragslaufzeit nicht über Änderungen des Raucherstatus informiert werden. Ausnahmen sind die Generali und die Dialog Lebensversicherung, bei denen ein Wechsel vom Nichtraucher zum Raucher unverzüglich gemeldet werden muss, da der Versicherer in diesem Fall unter Umständen die BU-Rente kürzen kann.