Hohe Waldbrandgefahr: Wie man sich gegen Waldbrandschäden versichert
Der Deutsche Wetterdienst bescheinigt aktuell die höchste Gefahrenstufe für Waldbrand. Durch Waldbrände entstehen den Eigentümern hohe wirtschaftliche Schäden. Einige Versicherer, wie etwa die Versicherungsstelle Deutscher Wald (VSWD) in Kooperation mit der AXA oder auch die Gothaer, bieten spezielle Waldbrandversicherungen an.
Im Jahr 2012 wurden laut Waldbrandstatistik des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) 701 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von 269 Hektar gemeldet. 321 Brände gab es allein auf 135 Hektar Privatwald. In Deutschland ist sehr viel Wald in Privatbesitz: Laut Bundeswaldinventur befinden sich rund 44 % der gesamten Waldfläche Deutschlands in Privateigentum. Dabei gehören Privatleuten doppelt soviele Waldflächen wie Körperschaften und etwa 1,5mal soviel wie den Bundesländern.
Anzeige
Je nach Brandart kann der wirtschaftliche Schaden durch komplette Bestandsausfälle oder Wertminderung enorm sein. Stark verbranntes Holz lässt sich kaum für die industrielle Weiterverarbeitung nutzen. Neben der Vernichtung kompletter Baumbestände und Pflanzen können vor allem indirekte Folgeschäden längerfristig hohe Kosten verursachen: Nach Waldbränden treten forstliche Schädlinge vermehrt auf, da diese besonders gern kranke und geschwächte Bäume befallen. Auch nach 2-3 Jahren nach dem Brand ist der Schädlingsbefall noch auf den Waldbrand zurückzuführen.
Zur Zeit ist die Waldbrandgefahr fast überall besonders hoch, wie der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes zeigt:
Waldbrandversicherung zum Schutz vor enormen Verlusten durch Feuer
Waldbrandversicherungen können neben dem Vermögensverlust nach gesonderter Vereinbarung die Kosten für Löscharbeiten, Abräumung sowie für die waldgesetzlich vorgeschriebene Wiederaufforstung decken. Auch die Zinsen für vergangene Investionen zur Bestandsbegründung und -pflege übernimmt der Versicherer mitunter. So bietet beispielsweise die von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. in Partnerschaft mit AXA gegründete Versicherungsstelle Deutscher Wald (VSDW) eine entsprechende Waldversicherung.
Auch die Gothaer versichert beispielsweise für 120 Euro pro Jahr bis zu 5 Hektar Wald. In der Police sind Kosten durch Waldbrandschäden mit 5.000 EUR/ha gedeckt, zudem enthält sie eine Waldbesitzer-Haftpflicht sowie eine Waldsturmversicherung mit 10 EUR/fm. Jagdeinrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten sind dabei eingeschlossen.
Die Höhe der Prämie richtet sich bei einer Vollwertversicherung grundsätzlich nach Lage und Größe der Fläche, nach Baumarten und deren Altersklassenaufbau sowie nach der Versicherungssumme. Zur Ermittlung der Versicherungssumme werden anerkannte Grundsätze der Waldwertrechnung genutzt: Der Geldkapitalwert ergibt sich aus Werten der erwarteten Wirtschaftserträge, den Wirtschaftskosten sowie aus Verkäufen. Wirtschaftserträge werden mit Hilfe des Waldzinsfußes ermittelt. Zusätzlich stützt man sich auf den Bodenwert, d.h. den Kapitalwert des unbestandenen Waldbodens. Daneben gewähren oft einige Bundesländer Beihilfen zur Waldbrandversicherung.
Neben der Vollwertabsicherung gibt es weitere Versicherungsmethoden: Bei der Pauschalmethode werden vereinbarte Kulturkosten ersetzt, ohne Rücksicht auf das Alter des geschädigten Betsandes. Bei der Teilwertmethode erhält man den Kulturkostenersatz mit altersabhängiger Zinsaufrechnung, d.h. die Versicherung ist nur zum Teilwert anwendbar für 1-40jährige Waldbestände.
Anzeige
Gegen Waldbrand sind meist stehende bzw. wachsende Waldbestände versichert. In der Holzschlagversicherung sind auch Schäden gedeckt, solange der geschlagene Holzbestand noch am Abschlagsort lagert und Eigentum des Versicherungsnehmers ist. Davon ausgenommen ist abgeschlagenes Holz, das durch Sturm oder Insektenschäden in außergewöhnlichen Mengen angefallen ist. Sondervereinbarungen mit den Versichern sind an dieser Stelle aber möglich. Auch für Weihnachtsbaumkulturen, Zierpflanzen doer Schmuckreisig gibt es meist gesonderte Klauseln.