Erstmals hat sich das Bundesministerium der Justiz (BMJ) offiziell zum Ausgang der Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen geäußert. Neben den Landesjustizverwaltungen wurden mehrere Verbände, darunter der Bund der Versicherten (BdV) sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gebeten, sich zur Frage zu äußern, ob Versicherungen Schäden systematisch verzögern. Anlass waren kritische Medienberichte und im BMJ eingehende Beschwerden über die Praxis der Schadenregulierung in der Versicherungswirtschaft. Das Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun in einer vier Seiten umfassenden Stellungnahme mitgeteilt, dass die Landesjustizverwaltungen ganz überwiegend weder die erhobenen Vorwürfe eines zögerlichen Regulierungsverhaltens bestätigen können, noch Gesetzesänderungen für erforderlich halten.

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Komplexe Sachverhalte

Um Verzögerungstaktiken zu unterbinden oder zu sanktionieren sei das geltende Recht ausreichend. Die befragten Gerichte weisen auf das gute Recht eines Beklagten hin, sich zu verteidigen. Dass beklagte Unternehmen sich mit den zulässigen rechtlichen Mitteln verteidigten, sei ferner nicht versicherungsspezifisch. Das Verteidigungsverhalten von Versicherungen lasse keine Rückschlüsse auf gehäuft auftretendes rechtsmissbräuchliches Verhalten zu. Zumal die Verteidigung oft – jedenfalls zum Teil – von Erfolg gekrönt sei. Die befragten Richter erinnern sogar an die Pflicht der Assekuranz, unbegründete Ansprüche, auch zum Schutz der übrigen Kunden, abzuwehren.

Ebenfalls müssten die Versicherer aus Wettbewerbsgründen sorgfältig kalkulieren. Als Gründe für eine langwierige Bearbeitung führen die Landesjustizverwaltungen in aller Regel komplexe Sachverhalte an. Müssten Sachverständigengutachten eingeholt werden, führe dies oft zu langen Verfahren. Kunden hätten gegenüber Versicherungen auch überzogene Erwartungen, u.a., wenn die Kosten des Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung des Kunden getragen würden.

Vorschläge und Kritik

Gleichzeitig erwähnen einzelne Gerichte allerdings auch, dass auf Seiten der Versicherer oft kompromisslos gekämpft werde. Dies sei insbesondere bei höheren Streitwerten der Fall, z.B. in der Feuerversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, ebenfalls in Arzthaftungssachen oder dann, wenn es um Unfall- oder Invaliditätsversicherungen gehe. Tatsächlich halten einige Gerichte insbesondere das Regulierungsverhalten nach Verkehrsunfällen für kleinlich. Dort werde um jede Schadenposition gestritten. Um das kritisierte Vorgehen der Assekuranz einzudämmen, wird von einzelnen Gerichten u.a. eine Beweislastumkehr oder Beweiserleichterungen bei nachweisbarer Regulierungsverzögerung vorgeschlagen.

Vorgeschlagen werden auch insbesondere bei Verkehrsunfällen gesetzliche Fristen, bis zu der eine Entscheidung durch den Versicherer ergehen muss. Die Erhöhung des Mindestverzugzinses („Strafzins“) sowie die Schaffung eines pauschalen Schadensersatzanspruchs werden ebenfalls erwähnt. Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse hat das BMJ einen Zwischenstand veröffentlicht. Wie das BMJ mitteilt, wollen weitere Interessenverbände ihre Sicht darlegen. So habe etwa der Deutsche Anwaltverein (DAV) angekündigt, die Erfahrungen der von ihm vertretenen Rechtsanwälte zu eruieren und dem Ministerium mitzuteilen. Das Kapitel der vermeintlich verzögerten Regulierungspraxis findet spätestens im September dieses Jahres seine Fortsetzung. Dann möchte das BMJ die beteiligten Akteure zu einer mündlichen Anhörung einladen.

BdV: Keine belastbaren Daten

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme des Bdv. Der BdV gesteht ein, dass ihm keine belastbaren Daten und Statistiken vorliegen, die empirisch belegen können, dass die Versicherer grundsätzlich die Auszahlung vertraglich geschuldeter Versicherungsleistungen systematisch verzögern. Lediglich könne eine Tendenz zur Verzögerung „vorhanden vermutet werden“. Als Belege für diese Annahme gehen die Verbraucherschützer zwei Schadenfälle detailliert durch. In einem Fall geht es um einen Brandschaden, der die Sparte Wohngebäude / Hausrat betrifft. Der andere Fall beschäftigt sich mit einer unberechtigten Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der BdV fordert vom Gesetzgeber u.a. ebenfalls eine Beweislastumkehr. Dem Kunden treffe bisher die volle Beweislast für seine Berufsunfähigkeit oder seine unfallbedingte Invalidität. Im Forderungskatalog des BdV findet sich auch der Ruf nach einer gesetzlichen Frist (max. sechs Wochen), bis zu der ein Gutachter seines Expertise zu erstellen habe. Denn zurzeit würden oftmals mehrere Monate vergehen, bis ein Gutachter überhaupt erst mit diesem beginne. Ausführlich befasst sich der BdV mit der Unabhängigkeit der Gutachter. Die Verbraucherschützer setzen sich für eine Kontrolle der Sachverständigen durch ein unabhängiges Gremium unter Beteiligung von Verbraucherschützern ein.

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Denn es entstehe vermehrt der Eindruck, dass bestimmte Gutachter häufig zugunsten der Versicherer entschieden, ohne eine ausreichende Prüfung des zugrunde liegenden Sachverhaltes vorzunehmen. Angeregt wird gleichfalls ein besonderes Vorrang- und Beschleunigungsgebot, welches alle am Schadenfall Beteiligten umsetzen sollten. Dessen Einhaltung solle insbesondere von den Richtern geprüft werden.