Besonders stark hatte die Pflanzenkrankheit "Feuerbrand" den Landkreis Mansfeld-Südharz getroffen. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt entsendete nach einem Befall hunderte Forstarbeiter dorthin, um der Ausbreitung entgegenzuwirken. Dort sind Pflanzen auf einer nicht zusammenhängenden Fläche von mehr als 600 Hektar betroffen. Da die örtlichen Kräfte mit der Eindämmung des Feuerbrandes überfordert waren, hatte Landrat Dirk Schatz am 8. Juli 2013 sogar den Katastrophenfall festgestellt. Inzwischen benötigen auch die angeforderten Helfer nach 14 Tagen durchgängiger Arbeit eine Pause, heißt es in einer Mitteilung der Kommune. Einige Pflanzen sind auch im Saalekreis und im Salzlandkreis betroffen. In Sachsen sind bisher nur Einzelfälle bekannt. In der Schweiz mussten im Kanton Thurgau bereits 18.000 Apfelbäume gerodet werden.

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Der Feuerbrand-Erreger Erwinia amylovora befällt vor allem Äpfel, Birnen und Quitte sowie einige Ziergehölze wie Rot- und Weißdorn. Der Erreger entzieht den Pflanzen unter anderem Wasser. So werden Blätter, Blüten sowie Triebe, z.T. Früchte werden allmählich schwarz und welken, junge Triebspizten krümmen sich. Schnell sind auch benachbarte Triebe, Äste und der Stamm betroffen. Aus erkrankten Gewebepartien tritt bei hoher Luftfeuchte milchigweißer bis bernsteinfarbener Schleim aus. Wird der Schleim verbreitet, infiziert er neues Pflanzengewebe. Die Verbreitung kann durch Wind, Regen, Insekten, Vögel sowie Menschen erfolgen. Ob ein Befall vorliegt, muss im Labor ermittelt werden.

Das Bakterium dringt über geöffnete Blüten, Spaltöffnungen und Pflanzenwunden ein. Er kann dann an der Grenzzone zwischen gesunder und kranker Rinde überwintern, bei günstigen Temperaturen und hoher Luftfeuchte kann es dann immer wieder zu neuen Infektionen kommen. Für Mensch und Tier ist der Erreger selbst ungefährlich.

Auch Imker und Privatpersonen müssen bei Feuerbrand handeln

Die Umweltämter der Länder und Landkreise haben Auflagen zur Meldung und Bekämpfung der von Feuerbrand betroffenen Pflanzen. Die Feuerbranderreger können nicht nur in Obstbetrieben oder Baumschulen auftreten, sondern auch in Kleingärten gelangen. Weil die Pflanzenkrankheit unbedingt meldepflichtig ist, müssen sich Betroffene selbstständig über gesetzliche Regelungen informieren und die Eindämmung entsprechend dieser Maßgaben durchführen. Mitarbeiter der zuständigen Landesämter für Umweltfragen erhalten für diese Fragen regelmäßige Schulungen.

Da Bienen zur Verbreitung des Erregers beitragen, sind Imker in der Region aufgerufen, ihre Bienenvölker umzusetzen. Wirksame chemische Bekämpfungsmittel gegen Feuerbrand existieren nicht. So wurde das Antibiotikum Streptomycin in einigen Regionen vermehrt zur Bekämpfung von Feuerbrand eingesetzt. Allerdings wurden Rückstände des Mittels zu Zeiten in Früchten und auch im Honig nachgewiesen. In Regionen, in denen Streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, informieren die Länder und regionalen Imkerverbände möglichst alle Imker über die Anwendung der Mittel und Folgen. Den Imkern wird dringend geraten, zur Zeit der Obstblüte erzeugten Honig proben zu lassen, insbesondere dann, wenn es sich um reinen Kernobst-Blütenhonig handelt.

Hoher wirtschaftlicher Schaden durch Feuerbrand - Absicherung mit Ernteversicherung förderbar

Beim Befall müssen die Triebe bis weit in das gesunde Holz hinein beschnitten werden. Bei stark betroffenen Pflanzen sind Rodungen bzw. Vernichtungen nötig. Nach Angaben des BMELV mussten etwa 1993 in Baden-Württemberg 200 Hektar Apfelanlagen gerodet werden. Die Kosten beliefen sich auf 18.500 € je Hektar für die Rodungsaktion und die anschließend erforderliche Neuanpflanzung. Erst nach etwa drei Jahren war die Anlage wieder voll im Ertrag. Der Obstbauer verliert in dieser Zeit rund 12.000 Euro Umsatz pro Jahr. In 2007 richtete der Feuerbrand allein in Baden-Württemberg einen Schaden von geschätzten 3 Millionen Euro an. Einberechnet sind Arbeitskosten der Kontrollen, mehrerer Schnittdurchgänge und Rodungen sowie der Ertragsausfall.

Geschädigte können sich vor dem finanziellen Schaden mit einer Ernteversicherung schützen. Diese ist förderbar, erklärte das BMELV gegenüber Versicherungsbote: In EU-Erzeugerorganisationen zusammengeschlossene Obsterzeuger könnten 50 Prozent Förderung für Ernteversicherung bei u.a. Krankheiten und Schädlingsbefall erhalten. Dies gilt im Rahmen der Krisenprävention und des Krisenmanagements in den mehrjährigen operationellen Programme (Artikel 103c (2) der VO (EU) 1234/2007, Artikel 88 ff DVO (EU) 543/2011). „Bei Bedarf müssten die Erzeugerorganisationen oder die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen (BVEO) auf die Versicherungen zugehen“ heißt es.

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Auf EU-Ebene ist im Rahmen des Risikomanagements ein Fonds auf Gegenseitigkeit bei Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfällen vorgeschlagen worden. Etablierung und Kofinanzierung sind für die Mitgliedsstaaten fakultativ. Deutschland hat sich, im Einvernehmen mit Ländern und Bauernverbänden, gegen die Einführung solcher Versicherungslösungen mit staatlicher Kofinanzierung ausgesprochen. Das gilt auch für die Mehrgefahrenversicherung bei widrigen Witterungsverhältnissen sowie beim von der EU-Kommission neu eingebrachten Instrument zur Einkommensstabilisierung.