Der Kölner Versicherer Roland Rechtsschutz hat die Produktpalette Kommunen und kommunale Unternehmen überarbeitet und erweitert.

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So sollen zum Beispiel die Kosten, die rund um die Gewährung oder Versagung von Zuwendungen in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln entstehen können, bezahlt werden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Kommune vermeintlich Abrechnungsfehler begangen hat. Zu den nicht rückzahlbaren Fördermitteln zählen unter anderem Förderungen im Straßenbau oder zum Denkmalschutz.

Das neue Spezial-Produkt bietet ein Paket bestehend aus Straf-, Kommunal- und Verkehrs-Rechtsschutz, das auf die besonderen Bedürfnisse der Kommunen abgestimmt ist. Zu den Leistungen zählt unter anderem der Rechtsschutz bei vertraglichen Streitigkeiten rund um die versicherte Tätigkeit. Zudem werden Kosten für Auseinandersetzungen rund um Bau- und Erschließungsangelegenheiten sowie für Streitigkeiten aus Subventionszahlungen, wenn diese in Form von Zuschüssen gewährt werden, übernommen. Das Rechtsservice-Paket JurWay ist im Spezial-Rechtsschutz für kommunale Unternehmen inbegriffen.

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„Mit der Überarbeitung der Produkte für Kommunen und kommunale Unternehmen positioniert sich Roland weiter als Rechtsschutz-Experte“, erläutert Vorstandsmitglied Bettina Hesse, bei Roland Rechtsschutz unter anderem verantwortlich für das Industriegeschäft. „Unser Ziel ist es, unseren Kunden die beste Problemlösung in allen rechtlichen Angelegenheiten zu bieten. Diesen Anspruch verfolgen wir konsequent, indem wir unsere Produkte immer wieder an den individuellen Bedarf der Zielgruppen anpassen.“

ROLAND Rechtsschutz