Zum Herbstgeschäft 2013 bringt die Dialog Lebensversicherungs-AG eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Markt, die neben verbesserten Berufsgruppeneinstufungen vor allem Schüler und Studenten ansprechen soll.

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Beitragsbefreiung bei gesetzlicher Elternzeit

Dabei setzt der Versicherer auf eine Erweiterung der Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Bis dato war es bei vielen Tarifen üblich, dass Versicherte während der Arbeitslosigkeit von den Beiträgen befreit werden können. Im neuen BU-Tarif der Dialog Lebensversicherung werden Versicherte bei Arbeitslosigkeit und gesetzlicher Elternzeit von der Beitragszahlungspflicht entbunden.

Zudem wurde eine Überbrückungshilfe eingeführt. Diese kommt dann zum Tragen, wenn der private Krankenversicherer, auf Grund des Verdachts auf Berufsunfähigkeit, die Krankentagegeldzahlung einstellt und die Leistungsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Zusätzlich zur bisher geltenden Regelung zahlt die Dialog die Überbrückungshilfe auch dann, wenn der gesetzliche Krankenversicherer die Krankentagegeldzahlung einstellt, weil eine Erwerbsminderung vorliegt.

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Ebenso integriert im neuen Produkt ist eine Pflegerentenoption. Mittels dieser wird den Kunden der Abschluss einer Pflegerente mit dem Beginn des Rentenalters ohne erneute Gesundheitsprüfung zugesichert.

Dialog Lebensversicherung