Statistisch ist jeder Bundesbürger Mitglied in mindestens einem der rund 600.000 eingetragenen Vereine in Deutschland. Viele Vereinsmitglieder zahlen ihre Beiträge mittlerweile per Lastschrifteinzug. Doch vielen Vereinen in Deutschland ist nicht bewusst, dass auch sie ihren Zahlungsverkehr auf das neue Zahlungsverkehrssystem SEPA umstellen müssen. Dies betrifft vor allem das Lastschriftverfahren, das es in seiner herkömmlichen Form ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr gibt.

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"Die meisten deutschen Vereine ziehen ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift ein", sagt Reiner Ramacher, Bereichsvorstand Geschäfts- und Firmenkunden der Postbank. "In unseren Gesprächen stellen wir fest, dass ein großer Teil der Vereinsvorstände offenbar davon ausgeht, dass ihre Lastschriften automatisch auf SEPA-Lastschriften umgestellt werden. Dies ist in vielen Fällen jedoch nicht möglich, weil die alten Einzugsermächtigungen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umstellung in ein Mandat für das SEPA-Lastschriftverfahren erfüllen."

SEPA: Für Vereine gelten die gleichen Regeln wie für Unternehmen

  • Damit eine traditionelle deutsche Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat weiterverwendet werden kann, muss sie dem Verein schriftlich vorliegen und bestimmte Mindestbestandteile enthalten.
  • Vor der erstmaligen Benutzung für einen SEPA-Lastschrifteinzug muss der Verein den Zahlungspflichtigen über den Wechsel in Textform unterrichten und dabei eine sogenannte Gläubigeridentifikationsnummer und Mandatsreferenz mitteilen.
  • Diese Benachrichtigung muss genau wie die ursprüngliche Einzugsermächtigung aufbewahrt werden, um sie im Falle von Lastschriftwidersprüchen als Beweis vorzeigen zu können.

In diesem Umstellungsverfahren steckt mehr als nur eine Hürde:

  • Zunächst muss der Verein überhaupt eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragen. Diese erhält er bei der Bundesbank.
  • Die beschriebenen Formvorschriften für die Umstellung muss er genau einhalten. Wer Formfehler macht, riskiert die Nichtigkeit der Mandate und damit eine schlechte Rechtsposition bei Lastschriftrückgaben.
  • Zu guter Letzt muss der Verein auch die Kontonummern und Bankleitzahlen aus den alten Einzugsermächtigungen in die IBAN (International Bank Account Number) und den BIC (Bank Identifier Code) umrechnen, bevor er in die SEPA-Welt starten kann.

"Das ganze Prozedere erledigt sich nicht im Handumdrehen, und man muss sich schon genau auskennen mit den formellen und technischen Anforderungen", so Ramacher. "Wer damit zu spät anfängt oder Fehler macht, könnte ab Februar 2014 beim Lastschrifteinzug blockiert sein und Liquiditätsprobleme bekommen."

Postbank