Was für Berufseinsteiger bereits seit Jahresbeginn Pflicht ist, wurde zum 1. Juli für die restlichen Vermittler bindend. Denn bis 30. Juni konnten sich Vermittler zum vereinfachten Erlaubnisverfahren nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) anmelden. Seit Juli müssen Finanzanlagenvermittler eine solche Erlaubnis besitzen.

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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichte nun eine Statistik mit den aktuellen Zahlen der registrierten Vermittler. So waren zum 31. Juli 30.402 Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO im Register eingetragen.

Unter ihnen befinden sich 30.019 eingetragene Vermittler mit Erlaubnis für die Vermittlung von Investmentfonds, 8.258 Vermittler mit Erlaubnis für die Vermittlung geschlossener Fonds sowie 4.502 Vermittler mit Erlaubnis zur Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen.

„Wir hören, dass noch zahlreiche Anträge in den Erlaubnisbehörden unbearbeitet sind. So wissen wir, dass allein in einem großen Bundesland noch ca. 4.500 Erlaubnisanträge zur Bearbeitung ausstehen. Als AfW gehen wir daher weiter davon aus, dass wir mehr als 40.000 Registrierungen bis Oktober haben werden“, schätzt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die weitere Entwicklung ein.

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Das Wirtschaftsministerium hatte bereits im Juni ein Moratorium bis zum 31. Dezember 2013, auf Grund der Engpässe, anberaumt (der Versicherungsbote berichtete: „Moratorium - Verlängerung der Übergangsfrist Erlaubnis §34f GewO“). In ähnlicher Form war dies bereits bei der Einführung der §§ 34d/e Erlaubnis für Versicherungsvermittler/-berater im Jahr 2009 praktiziert worden.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.