Es gelte zu Recht Versicherungspflicht in Deutschland, so Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Die kommenden fünf Monate böten Nichtversicherten die Chance, ihre Gesundheitsversorgung auf sichere Beine zu stellen. Und dies ohne Sorgen über Schulden oder Versäumnisse der Vergangenheit. Damit könnten auch diese Menschen wieder an der Gesundheitsversorgung teilhaben, ohne dass sie durch Säumniszuschläge in eine Spirale immer neuer Schulden gerieten, sagte die Politikerin.

Anzeige

Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" gilt ab dem 1. August. Durch das Gesetz können ehemaligen gesetzlich Versicherten die Beitragsschulden erlassen werden, wenn sie sich bis 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt.

Wer sich bis Ende des Jahres in einer privaten Krankenkasse versichert, bekommt den sogenannten Prämienzuschlag erlassen. Dies ist die Beitragssumme, die sich in der versicherungsfreien Zeit angesammelt hat. Darüber hinaus wird in der privaten Krankenversicherung für säumige Beitragszahler ein Notlagentarif eingeführt und damit der Abbau von Beitragsschulden erleichtert.

Anzeige

„Ab 2014 wird die Nachzahlung erneut fällig, deshalb rate ich dringend dazu, die Zeit bis zum Jahresende zu nutzen“, so Senatorin Prüfer-Storcks. Eine Pflicht zur Krankenversicherung gäbe es zwar schon seit 2007, doch scheuten immer noch Menschen aus Angst vor ihren Schulden die Rückkehr in die Solidargemeinschaft und setzten damit ihre Gesundheit massiv aufs Spiel.