Altersarmut bedroht Minijobberinnen
Im Rahmen der 9. Frauen-Alterssicherungskonferenz in Berlin fanden Vertreter von Sozialverbänden und Gewerkschaften deutliche Worte. Minijobs würden eine lebenslange Abhängigkeit erzeugen und Frauen direkt in die Altersarmut führen, sagte Edda Schliepack, Bundesfrauensprecherin des Sozialverband Deutschland (SoVD). Gemeinsam mit ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) legte der SoVD eine Erklärung vor, wie drohende Altersarmut insbesondere bei Frauen abgewendet werden könne.
„Minijobs versagen als Brücke in ein reguläres Arbeitsverhältnis und verhindern auf Dauer eine angemessene gesetzliche Rente“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva-Maria Welskop-Deffaa am Freitag anlässlich der 9. Frauen-Alterssicherungskonferenz in Berlin. „Wir fordern deshalb, vorhandene geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherte Teilzeit umzuwandeln“, erklärte Welskop-Deffaa.
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ver.di und SoVD legten eine gemeinsame Erklärung mit fünf Forderungen für eine verantwortungsvolle Sozialpolitik für Frauen vor. „Minijobs sind zuerst ein Lockmittel und später eine Falle. Sie erzeugen lebenslange Abhängigkeit und führen Frauen auf direktem Weg in die Altersarmut“, betonte die Bundesfrauensprecherin des SoVD, Edda Schliepack. Das Problem müsse nach der Bundestagswahl rasch angegangen werden, forderte Schliepack.
Aus Sicht der Gewerkschaft und des Sozialverbandes steht die Politik in der Pflicht, ein auf Eigenständigkeit ausgerichtetes Familienleitbild zu entwickeln. Auf dieser Grundlage sei die Alterssicherung von Frauen künftig besser zu gewährleisten.
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Das fordern Gewerkschaft und Sozialverbände:
- Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
- gesetzlicher flächendeckender und bundeseinheitlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro/ Stunde mit dynamischen Anstieg
- Ein Entgeltgleichheitsgesetz soll dafür sorgen, dass Frauen für gleiche und gleichwertig Arbeit gleich bezahlt werden
- Schrittweise soll das Ehegattensplitting abgebaut werden; stattdessen könnten beide Ehepartner jeweils individuell besteuert werden
- Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung bei Pflege und Gleichbehandlung der Beiträge zur Rentenversicherung der Kindererziehenden in den alten und neuen Bundesländern für Geburten vor und ab 1992. Wie bisher soll die Erstattung aus Steuermitteln erfolgen.