PIB - Verständlichkeit ist bei Finanzprodukten das A und O
Hessens Verbraucherschutzministerin begrüßt die Änderungen bei den Produktinformationsblättern von Wertpapieren. Komplizierte Begriffe sollen nicht mehr in den Beipackzetteln der Anbieter auftauchen. Unverständliche Fachbegriffe sorgten in der Vergangenheit für heftige Kritik.
Hessens Verbraucherschutzministerin und Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), Lucia Puttrich, hat die Einigung auf verständlichere Produktinformationsblätter in der Finanzbranche begrüßt. Die Verbesserungen müssten jetzt zügig den Kunden in ganz Deutschland zugute kommen. „Wir haben lange dafür gekämpft, dass unverständliche Fachbegriffe und komplizierte Formulierungen von den Beipackzetteln verschwinden, so die Ministerin. Verständlichkeit sei bei Finanzprodukten das A und O. Die Vorschläge der Expertenarbeitsgruppe seien ein gutes Signal.
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Ziel: Flächendeckende Vergleichbarkeit
Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich im Frühjahr im hessischen Bad Nauheim ebenfalls für mehr Verständlichkeit und eine Vereinfachung der Produktinformationsblätter ausgesprochen. Seit 2011 sind Produktinformationsblätter für alle Wertpapiere vorgeschrieben. Eine Überprüfung hatte allerdings ergeben, dass die Informationen große sprachliche Mängel aufwiesen.
Wichtig sei, dass die Vereinfachung auch auf die stark nachgefragten Bankprodukte wie Tagesgeld, Festgeld, Termingeld oder Banksparanlagen ausgeweitet würden, sagte Puttrich. Für diese Produkte bräuchte man ebenfalls eine gesetzliche Regelung. „Nur dann erhalten wir eine wirkliche flächendeckende Vergleichbarkeit“, fordert die Ministerin.
Wie der Finanz- und Vermögensberater MLP in einer Mitteilung bekanntgab, habe das Unternehmen aus Wiesloch den neuen Branchenstandard für Produktinformationsblätter (PiBs) bereits zum 3. September 2013 umgesetzt. Die von Branche, Verbraucherschützern und Politik gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen beinhalteten einheitliche und leicht verständliche Begriffe, die in einem Glossar festgelegt worden seien (Versicherungsbote berichtete: "Neuer Branchenstandard für Produktinformationsblätter") .
Gemeinsame Arbeit von Verbraucherschützern und Anbietern
"Der neue Branchenstandard trägt wesentlich zur von uns immer wieder geforderten Erhöhung der Einheitlichkeit für Kunden bei", wird Jakob Trefz, Leiter Vermögensmanagement bei MLP, zitiert. Bis Ende des Jahres will MLP auch alle weiteren Marketingunterlagen anpassen.
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Der neue Branchenstandard wird getragen von der Zentralen Kreditwirtschaft (ZK), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dem Finanz- sowie dem Verbraucherschutzministerium und der BaFin in einer Beobachterrolle. Im Auftrag der kreditwirtschaftlichen Verbände hat ein Fachinstitut 340 Produktinformationsblätter der verschiedenen Produktgattungen untersucht und zunächst potenziell schwierige Begriffe identifiziert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die Arbeit der Gruppe aktiv begleitet. Das verbindliche Glossar findet sich unter: http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de.