Die Regulierungspraxis von Schäden in der Versicherungswirtschaft steht weiter unter Beobachtung. Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJ) in einer breit angelegten Umfrage Vorwürfen einer verzögerten Schadenbearbeitung nachgeht, möchte nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehr über die Regulierungspraxis erfahren. Im Mittelpunkt des Interesses der Aufsichtsbehörde steht dabei die diesjährige Flutkatastrophe.

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Zu den Hintergründen der Datensammlung will sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) nicht äußern. Nur so viel: Als Aufsichtsbehörde erfrage die BaFin „routinemäßig Daten der Versicherungsunternehmen“. „Bei außergewöhnlichen Großereignissen wie der jüngsten Hochwasserkatastrophe“, so eine GDV-Sprecherin, „können auch zusätzliche Unternehmensabfragen erfolgen.“ Für weitere Informationen verweist die GDV-Pressestelle an die BaFin.

Informationsbedarf der Politik

Die Aufsichtsbehörde selbst bestätigt die Untersuchung auf Anfrage. Eine Sprecherin erklärt, dass die BaFin in einer „repräsentativen Stichprobe“ Versicherer gebeten habe, „nähere Angaben zu der Anzahl der gemeldeten Schäden sowie dem Stand der Schadensregulierung zu machen.“ Auslöser sei die Medienberichterstattung über die Regulierungspraxis der Versicherer gewesen, die einen „entsprechenden Informationsbedarf der Politik ausgelöst hat“. Der BaFin lägen allerdings „keine Anhaltspunkte vor, die Anlass zu der Annahme geben, die Schadenregulierung durch die Versicherer im Zusammenhang mit dem überregionalen Hochwasser 2013 sei zu beanstanden“.

Wie die Hannover Rück am Wochenende auf dem Branchentreffen in Monte Carlo bekannt gab, führten sowohl die Überschwemmungen im Juni als auch schwere lokale Hagelereignisse in unterschiedlichen Bundesländern bei Erst- und Rückversicherern zu spürbaren Schadenbelastungen. Auch die seit Jahren defizitäre Wohngebäudeversicherung werde durch diese Ereignisse getroffen, sodass die auch dort stattfindenden Sanierungsbemühungen der Branche nicht zu einer Entspannung führten.

Der GDV bezifferte Anfang Juli in einer ersten Schadensbilanz die Anzahl der versicherten Schäden auf 180.000. Diese haben laut GDV Schäden von fast 2 Milliarden Euro verursacht. Der Branchenverband sprach von Pegelständen von bis dato unbekannter Höhe und Flussscheitel mit nie dagewesenen Längen.

Kündigung nach Schaden

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtete von Versicherern, die bereits nach dem ersten Schadensfall ihren Kunden gekündigt hätten. Beispielsweise habe bei einer Kundin ein Schadensfall von 180 Euro zu einer Kündigung der seit 40 Jahren schadensfrei bestehenden Hausratversicherung geführt. "Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach einem Schadensfall sollte abgeschafft werden und verbraucherfreundliche Versicherer sollten vorab zusagen, auf eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit zu verzichten", fordert Dr. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Wie es heißt, nehme die BaFin in ihrer Befragung auch das Verhalten der Versicherer nach einem eingetretenen Schaden unter die Lupe. Auch das Thema einer Pflichtversicherung ist noch nicht vom Tisch. Bei der nächsten Justizministerkonferenz im November wollen die Politiker weiter über eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen diskutieren. Die Assekuranz will unterdessen mit einem in naher Zukunft erhältlichen „Hochwasserpass“ das Bewusstsein der Menschen vor Naturgefahren schärfen.