Beitragsbemessungsgrenzen 2014 - erneut steigende Werte in Sozialversicherung
Die Werte zur Sozialversicherung werden sich voraussichtlich zum Jahreswechsel 2014 erhöhen. Damit wird der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert, Gutverdiener müssen mehr in die Sozialkassen einzahlen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 53.550 Euro betragen.
Gestern hat das Onlineportal haufe.de die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Werte für 2014 veröffentlicht. Die Zahlen stammen laut Haufe aus dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet hat. Im Oktober soll der Entwurf dann vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
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Grundlage für die Anpassung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorjahr. Im Vergleich zu 2011 stiegen die Gehälter 2012 in den neuen Bundesländern um 2,42 Prozent. In den alten Ländern waren es sogar 2,81 Prozent Zuwachs. Entsprechend werden die Rechengrößen für 2014 nach oben korrigiert. Und das heißt: Für Gutverdiener wird die Sozialversicherung etwas teurer, der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird erschwert.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Gutverdiener müssen 2014 etwas mehr in die Sozialversicherung einzahlen. Denn zum Jahreswechsel soll die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.
Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt im neuen Jahr voraussichtlich von derzeit 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro monatlich an. Dies entspricht einem Jahresbruttolohn von 48.600 Euro. Monatseinkommen über 4.050 Euro werden folglich bei der Berechnung der Kassenbeiträge nicht mit eingerechnet.
Unterschiedliche Werte in Ost und West gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze West wird 2014 auf 5.950 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 71.400 Euro. In den neuen Bundesländern gilt 2014 eine Grenze von monatlich 5.000 Euro bzw. jährlich 60.000 Euro Bruttolohn.
In der Knappschaftlichen Rentenversicherung gelten besondere Bemessungsgrenzen. Hier sind unter anderem die Angestellten der Deutschen Bahn und ihrer Tochterunternehmen sowie der Seekasse organisiert. Die Knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenzen werden 2014 jährlich 87.600 Euro (West) und 73.800 Euro (Ost) betragen.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bedeutet auch, dass die Lohnnebenkosten leicht steigen werden. Schließlich sind die Arbeitgeber anteilig an der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge beteiligt.
Versicherungspflichtgrenze 2014
Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Bruttolohn ein gesetzlich Versicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf: Wer mehr verdient, kann sich privat versichern. Und hier müssen Angestellte zukünftig höhere Einkünfte auf ihrem Lohnzettel stehen haben. Zum 01.01. 2014 steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von bislang 52.200 Euro auf 53.550 Euro.
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Für Bestandskunden, die bereits in der privaten Krankenversicherung versichert sind, gilt eine ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Damit soll verhindert werden, dass Privatpatienten sofort in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln müssen, wenn ihr Einkommen einmal unter die allgemeine Versicherungspflichtgrenze rutscht. Aber auch dieser Wert wird in 2014 angehoben – von derzeit 47.250 Euro auf 48.600 Euro.