Bundesrat billigt Anti-Abzocke-Gesetz
Der Bundesrat hat das Anti-Abzocke-Gesetz gebilligt. Am Freitag, in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl, sprach sich der Bundesrat für das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus. Damit will der Bundesrat Abmahnungen unseriöser Kanzleien und unerwünschten Werbeanrufen bekämpfen.
Der Bundesrat will Verbraucher in Deutschland künftig besser vor Abmahnungen unseriöser Kanzleien und Abzocke am Telefon sowie im Internet schützen. Dazu billigte der Bundesrat am Freitag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Im Volksmund wird dieses auch als Anti-Abzocke-Gesetz bezeichnet.
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In den vergangenen Jahren hatte sich ein makaberes Geschäft diverser Rechtsanwaltskanzleien aufgebaut. Diese gingen Urheberrecht-Verstößen, wie zum Beispiel beim illegalen Herunterladen von Musik in Online-Tauschbörsen, nach und trieben für Firmen der Film- oder Musikindustrie Forderungen ein. Beträge von 10.000 Euro als erste Forderung waren dabei keine Ausnahme. Hinzu kamen Anwaltsgebühren von mehreren hundert Euro.
Bundesrat: Kampf gegen massenhafte Abmahnungen
Um dem Geschäftszweig, der massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Urheberrecht-Verstößen, einen Riegel vorzuschieben, hat der Bundesrat eine Deckelung der Anwaltsgebühren für solche Fälle von rund 150 Euro beschlossen. Zudem sollen Anwaltskanzleien künftig die Abmahnzahlungen genau aufschlüsseln. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband wurden über vier Millionen Deutsche bereits einmal abgemahnt.
Zudem sollen Verbraucher in Deutschland sollen demnächst besser vor Abzocke am Telefon und im Internet geschützt werden. So bedarf es künftig unter anderem einer schriftlichen Bestätigung vom Verbraucher, wenn er an Gewinnspielen teilnehmen will.
Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe wird deutlich erhöht
Weiterhin wurde das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe deutlich angehoben. So müssen Firmen künftig Bußgelder statt bisher 50.000 Euro nun 300.000 Euro bezahlen. Dies gilt neuerdings auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern. Bis dato war dies auf unerlaubte Werbeanrufe von Menschen beschränkt.
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Ebenso betroffen vom Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind Inkassounternehmen. Sie müssen künftig detailliert aufschlüsseln im Auftrag welcher Firma Forderungen kommen, sowie auf welche Geldforderungen sich die Aufträge beziehen. Auch die Höhe der Inkassogebühren soll neugeregelt werden. Um das Geschäftsfeld von unseriösen Unternehmen zu bereinigen, soll auch der Höchstsatz für Bußgelder auf 50.000 Euro verzehnfacht werden und einer strengeren Aufsicht unterstellt werden.