Die Länder begrüßen das Ziel, die finanziellen Interessen der EU auch mit strafrechtlichen Mitteln wirksamer zu schützen und halten eine Staatsanwaltschaft auf EU-Ebene für effektiv. Für die Verfolgung von Straftaten, die sich gegen den EU-Haushalt richten, sind derzeit allein die Mitgliedstaaten zuständig. Die Union verfügt über keinerlei Befugnisse in diesem Bereich.

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Betrug, Korruption, missbräuchliche Verwendung von Mitteln, Geldwäsche oder die Behinderung öffentlicher Vergabeverfahren zu Lasten des EU-Haushaltes ahnden im Moment die Justizeinrichtungen der Mitgliedsstaaten. Da diese begrenzte Kapazitäten haben und insgesamt langsamer und uneinheitlich arbeiten, können derartige Delikte – trotz des erheblichen Schadens, den sie verursachen – oftmals nicht verfolgt werden. Nach Angaben der Europäischen Kommission gehen der EU bei den Ausgaben und Einnahmen aufgrund von mutmaßlichem Betrug jährlich ca. 500 Mio. EUR verloren. Durchschnittlich waren in der EU aber lediglich 42,3 Prozent der Strafverfolgungsverfahren durch Mitgliedsstaaten erfolgreich, in Deutschland waren es 57 Prozent.

„Kriminelle, die sich Rechtslücken zunutze machen, um Steuergelder zu kassieren, sollten nicht allein deshalb ungeschoren davonkommen, weil uns die richtigen Instrumente fehlen, um sie vor Gericht zu stellen. Denn eines ist klar: Wer, wenn nicht wir, also die EU, soll unseren föderalen Haushalt schützen?“ erklärte im Juli 2013 Viviane Reding, Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und EU-Justizkommissarin, den Vorschlag. Er ist Teil eines Legislativpakets, zu dem ein weiterer Vorschlag zur Reform von Eurojust gehört. Die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust) koordiniert bereits grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Aktuell sind Eurojust, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie Europol für die Ermittlung von Delikten gegen den EU-Haushalt zuständig. Bei der justiziellen Zusammenarbeit gibt jedoch Lücken, die eine wirksame Strafverfolgung eher behindern. Eine entsprechend koordinierte Zusammenarbeit aller Einrichtungen wird angestrebt.

Europäische Staatsanwaltschaft ab 1. Januar 2015

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einrichtung der neuen Institution in einen für die Mitgliedstaaten besonders sensiblen Bereich falle und zu erheblichen Souveränitätseinbußen führe. Die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten dürften daher nicht weiter beschnitten werden, als dies für die Erreichung des Zwecks unbedingt erforderlich sei, erklärten die Länder. Zudem seien die Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts für Grundrechtseingriffe - wie zum Beispiel für eine Telekommunikationsüberwachung - zu beachten.

Im Ausland gibt es seitens der schwedischen Regierung große Zweifel an der Einführung einer solchen EU-Staatsanwaltschaft. Gegenüber dem schwedischen Runkfunk erklärte die Justizministerin Beatrice Ask, eine solche überstaatliche Behörde stelle etwas völlig Neues dar und man müsse den Sachverhalt daher vor einer Gründung genauestens analysieren.

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EU-Justizkommissarin Reding hofft, dass die Europäische Staatsanwaltschaft bereits zum 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Deutscher Bundesrat