Wie sollen zukünftig marode Geldhäuser in Europa abgewickelt werden? Über diese Frage streiten derzeit EU und Nationalstaaten. Im Juli 2013 hatte EU-Kommissar Michel Barnier vorgeschlagen, auf EU-Ebene ein gemeinsames Gremium für die Abwicklung von Banken zu schaffen. Und damit nicht die Steuerzahler zuerst haften müssen, brachte er die Idee eines gemeinsamen Abwicklungsfonds ins Spiel. Aber manche Länder sehen dadurch ihre eigenen Interessen gefährdet - nach Ausbruch der Finanzkrise 2008 hatte jedes Land noch selbst entschieden, welche Bank gerettet oder in die Pleite entlassen wird.

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Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung strebt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nun einen Kompromiss an. Demnach könne es einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus innerhalb der Eurozone geben, der aber an drei Bedingungen geknüpft ist. Erstens sollen die Eurostaaten nur für etwa 130 Großbanken die gemeinsame Verantwortung tragen, während die kleineren der etwa 6.000 europäischen Geldhäuser in der Verantwortung der Nationalstaaten bleiben. Zweitens müsse gewährleistet sein, dass Eigentümer und Gläubiger der Banken zunächst selbst bei einer Notlage haften. Drittens müssen die nationalen Parlamente zunächst zustimmen, bevor einem maroden Geldhaus mit EU-Geldern geholfen wird.

Mit diesem Kompromiss könnte gewährleistet werden, dass der Bundestag bei der Abwicklung von Banken ein wichtiges Wort mitzureden hat. Auch sind staatliche Hilfen für marode Geldinstitute mit hohen Hürden verbunden. Die Interessen von Sparkassen und Volksbanken werden ebenfalls gewahrt, weil sie nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, sondern weiterhin in staatlicher Verantwortung bleiben.

Süddeutsche Zeitung