Bislang übten die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Gewerbeämter die Aufsicht aus. Es fehlte aber an einer bundesweiten Regelung. Noch muss sich zeigen, ob sich die Verbraucherschützer in ihren Parteien tatsächlich mit den Vorschlägen durchsetzen können.

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Darüber hinaus sollen die Verbraucherschutzorganisationen finanziell besser ausgestattet werden. Vorgesehen ist, dass sowohl die Stiftung Warentest als auch die Verbraucherzentralen zukünftig 20 Prozent der Kartellbußen zugeführt bekommen, damit das flächendeckende Beratungsangebot ausgebaut werden kann. In den letzten Monaten hatte gerade die Stiftung Warentest mehrfach den Unmut der Versicherungsbranche erregt, weil die Testvergleiche methodische Mängel aufzuweisen schienen (siehe u.a. hier).

Auch will die Koalitionsrunde zukünftig einen Sachverständigenrat aus unabhängigen Experten und Wissenschaftlern installieren, der bei dem „begründeten Verdacht auf wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte“ die Behörden zu einer verpflichtenden Prüfung veranlasst. Um die Kommunikation mit den Verbrauchern zu verbessern, sind zudem jährliche Umfragen geplant, mit denen nach den „wichtigsten Anliegen“ der Verbraucher gefragt werden soll.

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Unklarheit herrscht jedoch bei der Frage, ob die Verbraucherzentralen zukünftig eine Funktion als „Marktwächter“ erfüllen sollten. Auch über die Begrenzung von Dispozinsen, niedrigeren Gebühren beim Geldabheben und dem allgemeinen Recht auf ein Konto gebe es derzeit noch Differenzen.