Auf hoher See - Wenn Container baden gehen
Transportrisiken sind komplex und bestehen nicht nur in der beschädigten oder verloren gegangenen Ware. In aller Regel könnten Jahre vergehen, bis die Schäden reguliert sind. Ist der Transport der Ware nicht versichert, müssten sich die Eigentümer möglicherweise mit Barzahlung an Schadenkosten beteiligen. Darauf macht die ARTUS GRUPPE, einer der großen deutschen Industrieversicherungsmakler, aufmerksam.
Das Schiffsunglück der vor fünf Jahren in Betrieb genommenen „MOL-Comfort“ auf dem Indischen Ozean Mitte 2013 belegt, wie viele kleine und große Unternehmen Schaden nehmen können, wenn ein 316 Meter langes Containerschiff untergeht. An Bord des riesigen Schiffes befanden sich 4.382 Container mit Ladung im Wert von rund 300 Millionen US-Dollar. Die 26-köpfige Besatzung wurde gerettet.
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Eine Reihe von Unternehmen, die von Artus betreut werden, hatte eine Transportversicherung zur Absicherung der Logistik-Risiken abgeschlossen. Nach der Katastrophe gingen Schadenmeldungen in einer Größenordnung von über 0,5 Mio. € bei Artus ein. Betroffen waren von diesem bisher größten Containerschiff-Verlust auf den Weltmeeren unterschiedliche Branchen, wie u.a. die Nahrungsmittelindustrie oder Textilhersteller.
Bei derartigen Großschäden sind die Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen sowie die Verteilung der Schadenkosten sehr umfangreich. Auf internationaler Ebene wurde dafür ein Regelwerk geschaffen, das insbesondere die Kostentragung aller Beteiligten regelt. Für diese sogenannte „Große Haverei“ oder auch „Havarie-Grosse“ wird ein Dispacheur (Sachverständiger) ernannt, in aller Regel von der Reederei. Diese Person bestimmt die Beiträge der einzelnen Beteiligten auf Basis der Werte des Schiffes und der Ladung. Im Allgemeinen dauert es einige Jahre, um eine Dispache (Dokument über Schadenkosten und -verteilung) zu erarbeiten.
Im Fall der „MOL-Comfort“ sind sowohl Schiff als auch die Ladung komplett untergegangen. In anderen Fällen können Teile der Ware gerettet werden. Deren Eigentümer müssen sich ebenfalls an den Kosten der „Großen Haverei“ beteiligen. Tritt die „Havarie-Grosse“ ein, macht der Reeder sein Pfandrecht geltend und hält die unbeschädigte Ware so lange ein, bis der Eigentümer seinen Kostenanteil zahlt. Ist das Gut nicht versichert, geschieht dies in der Regel bar (Cash deposit).
Gerade für die Fälle der „Großen Haverei“, so rät Artus, ist das Bestehen einer Transportversicherung existentiell wichtig. Diese übernimmt die aufwändige Koordination der Abwicklung des Schadens mit dem Dispacheur, trägt die Kosten und ersetzt den entstandenen Schaden. Haben Ladungseigentümer keine Transportversicherung abgeschlossen, müssen sie diese anteiligen Kosten selbst zahlen, bevor sie die Waren erhalten.
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Neben dem Schaden- und Kostenersatz hat die Transportversicherung noch eine weitere, wichtige Funktion: Sie stellt dem Kunden kurzfristig Liquidität zur Verfügung. Ersatzleistungen vom Schadenverursacher lassen sich, wenn überhaupt, erst am Ende des Abwicklungsprozesses realisieren.