Krisen in der Kapitalanlagebranche als Chance begreifen
Mit jeder schlechten Nachricht aus der Welt der Vermittler, wie zum Beispiel über die Infinus AG, die nach Ermittlungen wegen Betrugsvorwürfen durch die Staatsanwaltschaft Dresden mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, ist gleich eine ganze Branche betroffen. Aktuell kommen sie vermehrt aus der Kapitalanlagebranche. Daraus lernen können nicht nur die direkt betroffenen Berater und Vermittler. Auch unbeteiligte Dritte sollten daraus Schlüsse ziehen. Ralf Werner Barth, Geschäftsführer der Conav Consulting GmbH & Co. KG sagt welche.
Langsam scheint sich der Kapitalanlagevertrieb aus seiner Schockstarre nach den Schreckensmeldungen über ein bekanntes Haftungsdach zu lösen. Zurück bleibt aber eine Schar von alleingelassenen Vermittlern. Sie wähnten sich unter diesem Haftungsdach bis vor kurzem noch auf der sicheren Seite. Aber heute wissen sie nicht, ob sie in ihrem Beruf noch weiterarbeiten können. Womöglich bleiben sie auf Provisionsforderungen sitzen. Möglicherweise wenden ihre Kunden ihnen den Rücken zu. Vor allem aber lauern noch etliche Risiken hinsichtlich einer möglichen Haftung des Vermittlers: Der Haftungsumfang des Haftungsdaches wird vielleicht nicht ausreichen, Anleger werden sich möglicherweise über Rechtsanwälte an die Vermittler wenden. In anderen Fällen könnte es auch dazu kommen, dass ein Haftungsdach womöglich sogar auch Regressansprüche gegen seine vormaligen Vertriebspartner stellt.
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Umso stärker ist die Wucht der plötzlich auftretenden Probleme
Mit der Lösung dieser scheinbar ausweglosen Situation ist der einfache Vermittler allein schlichtweg überfordert. Zumal er sich im Vertrauen auf die Absicherung durch eine dritte Partei, das Haftungsdach, in aller Regel keinerlei Gedanken über eine Eigenvorsorge gemacht hat. Umso stärker ist die Wucht der plötzlich auftretenden Probleme.
Eine solche Krisensituation kann leider immer wieder auftreten, nicht nur im grauen Kapitalmarkt. Sie kann letztlich jeden Vertriebsmann auch in der Ausschließlichkeit durch Regress vom Dienstherrn, je nach Ausgestaltung des Vertrags treffen, auch sich völlig unschuldig wähnende Vermittler. Dabei kann jeder Vermittler sich selbst optimal für den beruflichen Notfall absichern. So wie es auch Millionen von versicherten Privatkunden tun.
Ist die Krisensituation eingetreten helfen dem Vermittler zur Bewältigung der ganzen Malaise nur eine umfassende Beratung und eine möglichst starke Gemeinschaft mit anderen.
Zunächst braucht der Berater oder Vermittler für sich eine klare Analyse seiner Situation, eine Check-Liste gleichsam:
- Wie viele Verträge, in welchen Produkten, mit welchen Summen habe ich in der Vergangenheit bei diesem Unternehmen platziert?
- Wie hoch war die maximale Einzelsumme?
- Wie hoch beläuft sich möglichweise der Maximalschaden?
- Wie hoch könnte der anteilige Deckungsumfang des Haftungsdaches für mich sein?
- Sind Eigenprodukte des Haftungsdaches überhaupt gedeckt?
- Gilt die Deckung auch im Falle eines Straftatbestandes?
Dann die entscheidende Frage: Besitze ich eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (VSH), deren Deckungsumfang auch für diesen Fall ausreicht?
Wie die Antwort auf diese letzte Frage auch ausfällt, der Vermittler oder Berater braucht in jedem Falle einen strategischen Partner, der sich mit solcherart Krisensituationen auskennt. Der auch weitere relevante Punkte prüfen kann, damit der Vermittler nicht nur die augenblickliche Situation übersteht, sondern gestärkt daraus hervorgeht. Damit er gefeit ist gegen ähnliche Notlagen, in die jeder Vermittler ohne eigenes Fehlverhalten immer wieder geraten kann.
Die größte Gefahr für Vermittler besteht, wenn sie sich lediglich auf die Problembeseitigung konzentrieren. Die Ursache ihres Problems besteht aber weiterhin. Zwar kann ihm nicht unbedingt das Fehlverhalten eines Produktanbieters zur Last gelegt werden, aber Anwälte könnten das versuchen und deshalb muss er sich vor den Folgen schützen. Dazu braucht er – nicht nur für seine eigene Sicherheit, sondern im Notfall auch für seine Kunden - eine umfängliche VSH-Deckung, die diesen Namen auch verdient. Und er braucht eine Straf-Rechtsschutzversicherung, ohne die er sich kostentechnisch kaum einer möglichen Strafanzeige gegen sich optimal wehren kann. Er muss besser ausgebildet sein, um Produkte und Anbieter besser beurteilen zu können und um seinen originären Job besser machen zu können. Er muss prüfen welche Bereiche er selbst besonders gut abdecken kann und in welchen Bereich er sich besser auf spezialisierte Partner zu seiner Ergänzung verlässt. Er muss seine Unternehmung in diesen Zeiten des Wandels professionell aufstellen, damit sich der Erfolg auch bei weiteren Veränderungen trotzdem nachhaltig einstellt.
Ein auf die Branche und den Vertrieb spezialisiertes Unternehmen kann helfen
Wie der Vermittler dies im Einzelnen erreichen kann, sagt ihm am besten ein auf die Branche und den Vertrieb spezialisiertes Unternehmen, das auch die Marktentwicklungen genau kennt und vorausschauend agiert. Es sollte nachweislich eine jahrelange Erfahrung aus unzähligen Kundenberatungen und tausenden Schadenfällen haben. Der oder die Macher sollten bestmöglich selbst oder mit Ihren Kunden schon ähnliche Schwierigkeiten durchlaufen haben und heute gemeinsam mit anderen Spezialisten Bewältigungsstrategien und Handlungsoptionen aufzeigen können. Das bedeutet:
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- Fakten zusammentragen
- Risiken analysieren
- Rückschlüsse ableiten
- Neue Zielstellungen festlegen
- und die Wege dorthin erarbeiten.
Das sind die ersten groben Lösungsschritte, die die Berater und Vermittler in eine bessere berufliche und eigenverantwortliche Zukunft führen. Und zwar nicht nur die aktuell Betroffenen. Sondern jeden, der täglich mit einem ganz besonders sensiblen Bereiche arbeitet – mit dem Geld anderer Menschen.