Derzeit schauen Privatversicherte nur ungern in ihre Briefkästen. Der November ist bekanntermaßen der Monat, in dem viele privat Krankenversicherte Post von ihrem Versicherer bekommen, oftmals mit der Ankündigung, die Beiträge im nächsten Jahr erhöhen zu müssen.

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Vor allem für ältere Versicherte eine unangenehme Nachricht, können sie diese Beiträge oft nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr aufbringen. Wie können Betroffene reagieren?

Ein Wechsel der Krankenversicherung ist in der Regel eine teure Angelegenheit, können doch die Versicherten ihre angesammelten Altersrückstellungen nicht zum neuen Versicherer mitnehmen. Das ist ein großes Problem, denn diese Altersrückstellungen in der PKV sind so etwas wie das Sparbuch der Versicherten, das im Alter als Reserve dienen soll, um evtl. hohe Beitragsbelastungen wegen den altersbedingt zunehmenden Krankheitsosten zu vermeiden bzw. abzufedern.

PKV: Tarifwechselrecht verschafft Abhilfe

Privat Krankenversicherte haben mittlerweile die Möglichkeit, bei ihrem Versicherer in einen anderen, günstigeren, gleichartigen Tarif zu wechseln und auf diese Weise ihre über all die Jahre angesammelten Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitzunehmen. "Diese Möglichkeit", so Gerd Güssler, Geschäftsführer des unabhängigen Marktbeobachters KVpro.de, "räumt § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit ein".

Von Billigtarifen nicht täuschen lassen

Privatversicherte sollten sich bei einem Tarifwechsel aber nicht von vermeintlichen Billigtarifen mit geringen Tarifleistungen locken lassen. Umfasst der neue Tarif mehr Leistungen als der bestehende Tarif, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen eine erneute Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls einen Risikozuschlag verlangen. Bei Verzicht des Versicherungsnehmers auf die Mehrleistungen, entfallen sowohl Gesundheitsprüfung als auch Risikozuschlag.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Auch die Option einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kann im Einzelfall geprüft werden, ist aber meist - vor allem für ältere Versicherte - keine gute Empfehlung. Denn: Nur wer zu 90 Prozent seiner zweiten Arbeitshälfte bereits in der GKV versichert war hat Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner (Beispiel: 40 Jahre gearbeitet, davon in den 2. Hälfte mindestens zu 90 Prozent = 18 Jahre, also vom 20. bis 38. Jahr in der GKV versichert).

Trifft dies nicht zu, würde der GKV Rückkehrer freiwilliges Mitglied der GKV und den entsprechenden Höchstbeitrag zahlen. Auch würde er seine in der PKV aufgebauten Altersrückstellungen verlieren.

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Ein PKV-Versicherter hätte auf der anderen Seite - je nach dem, wann er seine PKV gekauft hat - das Recht in den Standardtarif der PKV (entspricht der GKV) mit allen "erdienten" Rechten zu wechseln.

KVpro.de GmbH