Automatische Straf-Rechtsschutzdeckung für VSAV-Mitglieder
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat für ihre Mitglieder eine neue Straf-Rechtsschutzdeckung vereinbart. Die Versicherungsprämie ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten, teilte der Verein heute mit.
Der Versicherungsumfang sieht eine Deckung für strafrechtliche Verfahren und die Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeitsvorwürfe vor. Dem Mitglied steht eine Versicherungssumme von 300.000 Euro je Straf-Rechtsschutzfall und bis zu 100.000 Euro für Strafkaution (darlehensweise) zur Verfügung. All diese Leistungen stehen den bestehenden und neu hinzukommenden Mitgliedern im Bedarfsfall automatisch zu.
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Berater und Vermittler sind zwar einerseits für ihr eigenes rechtmäßiges Handeln voll verantwortlich, andererseits aber auch abhängig vom gesetzeskonformen Agieren der Produktgeber. Gerade die Anlageskandale in diesem Jahr zeigen, wie Berater und Vermittler ohne eigene Schuld zwischen die Mühlen von Rechtsanwälten auf Anlegerseite und den Produktgebern auf der anderen Seite geraten können. Ist der strafrechtliche Vorwurf von Anlagebetrug oder einer Falschberatung erst erhoben, braucht es schon einen guten, spezialisierten und damit teuren Anwalt zur Abwehr.
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Berater und Vermittler geraten oft ahnungslos in Verfahren und sind dann hilflos auch noch den damit verbundenen hohen Kosten ausgesetzt. Deshalb ist für sie dieser Straf-Rechtsschutz unerlässlich, im Zweifel sogar existenziell notwendig.“ Der Straf-Rechtsschutz sei gerade wichtig für korrekt arbeitende Berater und Vermittler, die sich dank professionellen Rechtsbeistandes souverän stellen können.
Die Möglichkeiten, plötzlich einem Strafrechtsverfahren gegenüber zu stehen, sind vielfältig. Sie reichen von fahrlässiger Körperverletzung bei Nicht-Einhaltung von Schutzvorschriften bis hin zum Vorwurf der Vorteilsgewährung, der Beihilfe zu Straftaten oder vermeintlichem Betrugsfällen. Die Kosten für den Rechtsbeistand und das Gerichtsverfahren liegen in der Regel im fünfstelligen Bereich.