Im Zuge der Umstellung auf Unisex-Tarife sowie aufgrund der Anpassung des Rechnungszinses an das Niedrigzinsniveau, werden Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung im Jahr 2014 nicht ausbleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich jedoch noch keine definitiven Aussagen treffen, erklärt der unabhängige Marktbeobachter KVpro.de. Dort hat man bisher 10 vorliegende Tarife analysiert, die zumindest klare Tendenzen zeigen: In den meisten Tarifen bleiben die Beiträge konstant, Erhöhungen fallen eher moderat (in Höhe des Inflationsausgleichs) aus, einige Tarife werden sogar günstiger. Tarife mit deutlich steigenden Selbstbehalten und Beitragssprüngen im hohen zweistelligen Prozentbereich bilden vorraussichtlich eher die Ausnahme. „Diese werden jedoch wieder den üblichen medialen Aufschrei nach sich ziehen“ so KVpro.de.

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Altersrückstellungen beim PKV-Tarifwechsel

Da die Versicherten ihre angesammelten Altersrückstellungen nicht zum neuen Versicherer mitnehmen können, ist ein Wechsel der Krankenversicherung teuer. Problematisch wird es deshalb, weil die Altersrückstellungen in der PKV eine Art „Sparbuch der Versicherten“ sind: Sie dienen im Alter als Reserve, um hohe Beitragsbelastungen wegen den altersbedingt zunehmenden Krankheitsosten zu vermeiden bzw. abzufedern.

Seit dem Jahr 2009 haben privat Krankenversicherte jedoch die Möglichkeit, bei ihrem Versicherer in einen anderen, günstigeren, gleichartigen Tarif zu wechseln und auf diese Weise ihre über all die Jahre angesammelten Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitzunehmen. „Diese Möglichkeit“, so Gerd Güssler, Geschäftsführer KVpro.de, „räumt § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit ein“. Umfasst der neue Tarif dabei allerdings mehr Leistungen als der bestehende Tarif, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen eine erneute Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls noch einen Risikozuschlag verlangen - es sei denn, der Versicherungsnehmer verzichtet auf die Mehrleistungen.

Reaktion auf den Beitragsdruck

Verbraucher haben somit Chancen, auf den wachsenden Beitragsdruck zu reagieren: Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG bei ihrem Versicherungsunternehmen können sie nicht nur die Beitragslast senken sondern auch ihre Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernehmen. KVpro.de warnt, dass man sich beim Wechsel nicht von Billigtarifen mit geringen Tarifleistungen locken lassen sollte. Makler sollten mit ihren Kunden eine sorgfältige Bedarfsanalyse durchführen und dann schauen, von welchem Aufwand sie wieviel Leistung erhalten.

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Auch die Option einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann im Einzelfall geprüft werden, ist aber meist – vor allem für ältere Versicherte – keine gute Empfehlung, so der Marktbeobachter. Nur wer zu 90 Prozent seiner zweiten Arbeitshälfte bereits in der GKV versichert war, hat Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Ein Beispiel: Man hat 40 Jahre gearbeitet, davon in den 2. Hälfte mindestens zu 90 Prozent, d.h. 18 Jahre, war also vom 20. bis 38. Jahr in der GKV versichert. Trifft das nicht zu, wird der GKV-Rückkehrer freiwilliges Mitglied der GKV. Dadurch zahlt er in der GKV den entsprechenden Höchstbeitrag und verliert zudem seine in der PKV aufgebauten Altersrückstellungen. Ein PKV-Versicherter hätte auf der anderen Seite – je nach dem, wann er seine PKV gekauft hat – das Recht in den Standardtarif der PKV (entspricht der GKV) mit allen „erdienten“ Rechten zu wechseln und könne so vor allem im Rentenalter Geld sparen.

KVpro.de