Wahrscheinlich nutzen die Anleger nur einen rechtsfreien Raum, und missbrauchten die Lebensversicherungen, um Kapitalerträge aus größeren Geldanlagen nicht zu versteueren. Eine Änderung des Alterseinkünftegesetzes Anfang 2005 hatte dazu geführt, dass Lebensversicherungen als Steuersparmodell attraktiv erschienen, denn die Kapitalerträge waren erst zum Ende der Laufzeit zu versteuern und dann auch nur mit dem dann gültigen halben Steuersatz.

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Diese Lücke wurde erst 2009 durch das Bundesfinanzministerium (BMF) geschlossen, indem es klarstellte, unter welchen Bedingungen eine Lebensversicherung als solche anerkannt wird. Dadurch wurde dem Missbrauch für verdeckte Kapitalanlagen unter dem Deckmantel der Versicherung ein Riegel vorgeschoben. So wurden wohlmöglich die Lebensversicherungen, die die Generali Tochter an gut betuchte Kunden vermittelte, steuerpflichtig.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Bochum befinden sich jedoch noch in einem sehr frühem Stadium. Laut Aussage der Staatsanwälte, war der Hinweis eines Erben der Anstoß für die Ermittlungen. Für die Ermittler ist weniger der Einzelfall interessant, als der Vorwurf, dass die Generali Pan Europe diese Produkte systematisch angeboten haben soll. Die Konten der Commerzbank wurden von der Versicherung für die Geldanlagen genutzt. Die Untersuchungen richten sich nicht gegen die Commerzbank, diese tritt in dem Fall nur als Zeuge auf.