Über 38.000 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung
Genau 38.650 Finanzanlagvermittler haben bis Ende November 2013 die Erlaubnis nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung (GewO) erhalten, das geht aus der jüngsten Statistik vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hervor. Damit haben sich in den letzten zwei Monaten über 3000 Vermittler für den Vertrieb von Finanzprodukten neu angemeldet.
Die meisten registrierten Vermittler beschränken sich auf die Vermittlung von offenen Investmentfonds, 10.800 Vermittler haben auch eine Zulassung zur Vermittlung geschlossener Fonds und 6.122 Berater dürfen auch sonstige Vermögensanlagen vermitteln.
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Mit der Notwendigkeit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO will der Gesetzgeber die Qualität bei der Vermittlung von Finanzprodukten verbessern. Dazu müssen Vermittler einen Sachkundenachweis vor der IHK erbringen. Dieser besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Dieser Sachkundenachweis ist nicht sofort mit der Registrierung zu erbringen, da die lokalen Industrie- und Handelskammern nicht in der Lage sind, alle Vermittler auf einmal zu prüfen. Für bis zum Juli 2013 angemeldete Vermittler gilt eine Frist bis zum 1. Januar 2015. Wer bis dahin keine Sachkundeprüfung bestanden hat, verliert seine Zulassung.
Die Inhalte der Sachkundeprüfung ergeben sich aus der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und sind dort in Anlage 1 festgelegt. Beim theoretischen Teil der Prüfung müssen Kenntnisse über Beratung und Vertrieb von Finanzprodukten nachgewiesen werden; im praktischen Teil wird in einem Rollenspiel ein Kundengespräch simuliert.
Wer sich bei der Vermittlung auf offene Investmentfonds beschränkt, der kann unter bestimmten Vorraussetzungen von der Sachkundeprüfung befreit werden. Zu den von der Prüfung Befreiten zählt:
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- wer bereits eine Erlaubnis nach §34d oder §34e GewO hat
- oder vor dem 1.Januar 20009 einen Abschluss als Versicherungsfachmann BWV angelegt hat
Software zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zum Finanzlangevermittler 34f GewO
Zur optimalen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bei der IHK bietet der Versicherungsbote ein Lernprogramm an. Es besteht aus verschiedenen Lernvideos, die den Inhalt der Sachkundeprüfung vermitteln und aus einer Schulungssimulation, die angelehnt an die tatsächliche theoretische Prüfung Fragen nach dem Multiplechoice-Verfahren stellt. Wie in der echten Prüfung werden die Fragen zufällig gestellt und der zu Prüfende hat eine feste Zeit zur Beantwortung aller Fragen. Am Ende erstellt die Software eine Auswertung mit den Prüfergebnissen. Dieser Test ist mit der Software beliebig oft wiederholbar. Weitere Informationen und einen Link zum Download der Demo-Version gibt es hier: