Zum 1. Januar wurde der neue Rundfunkbeitrag in Deutschland eingeführt und prompt gab es die erste Klage: Rundfunkbeitrag oder eher Rundfunksteuer, das ist hier die Frage. Jurist Ermano Geuer sieht die Sachlage eindeutig und reichte Verfassungsklage ein. Den Hauptkritikpunkt im kürzlich eingeführten System sieht Geuer im Begriff des Beitrags und der Umsetzung auf alle Haushalte.

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Diverse Klagen gegen Rundfunkbeitrag

Beiträge werden in Deutschland hauptsächlich an Vereine und Versicherungen entrichtet. Doch diese haben einen entscheidenden Unterschied zur Rundfunkgebühr. Aus Vereinen kann man Jederzeit austreten und Versicherungen kann man kündigen oder Beitragsfrei stellen. Dies ist mit dem Rundfunkbeitrag nicht möglich. Unabhängig vom Besitz entsprechender Rundfunkgeräte ist jeder Haushalt verpflichtet den Beitrag zu entrichten. Genau an dieser Stelle greift Geuers Kritik. Für ihn handelt es sich beim Rundfunkbeitrag mitnichten um einen Beitrag. Vielmehr handele es sich um eine Steuer.

Mit einem Datenabgleich wurden mittlerweile alle Daten der Einwohnermeldemeldeämter mit den Daten des Beitragsservice, dem GEZ-Nachfolger, abgeglichen. Allein aus Datenschutzgründen ist dies durchaus bedenklich. Das sah auch ein Bürger aus dem NDR-Gebiet so und reicht Klage gegen den Sender ein. Er sah sich durch die gesetzliche Regelung in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und hielt den Rundfunkbeitrag daher für verfassungswidrig. Während das Verwaltungsgericht in Göttingen dem Kläger teilweise recht gab, legte der NDR umgehend Beschwerde gegen das Urteil ein. Woraufhin das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen der Beschwerde statt gab (Az. 4 ME 204 /13) und die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung bestätigte.

Schwarze Kasse

Nun bringt die Meldung über eine Überfinanzierung des Rundfunkbeitrags das Fass für viele Deutsche zum Überlaufen. Bis 2017 könnte das Gebührenaufkommen auf bis zu einer Milliarde Euro steigen. Es würde eine schwarze Kasse entstehen. Das wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestätigt.

Das würde eine Absenkung des Rundfunkbeitrags zur Folge haben. Laut Malu Dreyer, Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, sei eine Reduzierung um mehr als 50 Cent pro Monat möglich.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich formuliert die potentielle Senkung des Rundfunkbeitrags noch drastischer. So erklärte der CDU-Politiker, dass sogar eine Absenkung um bis zu einem Euro denkbar sei. Derweil könnte eine entsprechende Änderung frühestens Anfang 2015 greifen.

Petition gegen Rundfunkbeitrag

Nach mehreren Klagen von gewerblicher Seite machen nun auch die Bürger mobil. So seien allein in Dresden rund 30 Klagen gegen die MDR eingereicht worden. Das berichtet die Osterländer Volkszeitung.

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Auf der Internetplattform AVAAZ.ORG wurde nun eine Bürgerpetition gegen den Rundfunkbeitrag gestartet. In nur wenigen Tagen haben bereits rund 69.000 (edit: 102.000) Bürger die Petitiion „BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen“ unterzeichnet.

AVAAZ.ORG