Geklagt hatten die zwei Amerikaner Larry Klayman und Charles Strange. Die Klage richtet sich gegen den größten Mobilfunkanbieter der USA, Verizon Communications mit Hauptsitz in Baskin Ridge im Bundesstaat New Jersey. Vor Gericht erwirkten die Kläger diesen Montag vor einem US-Bundesgericht eine einstweilige Verfügung gegen Verizon. Das Unternehmen darf ab sofort von beiden Kunden keine Verbindungsdaten mehr sammeln.

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Nach den Enthüllungen des Geheimdienst-Mitarbeiters Edward Snowden war bekannt geworden, dass das Kommunikationsunternehmen Verizon seine Verbindungsdaten an den Geheimdienst NSA weitergibt. So werden weltweit millionenfach Daten gesammelt; pro Tag sollen es 5 Milliarden Telefondatensätze sein, die von der NSA abgegriffen und gespeichert werden. Neben den Telefonnummern und Gesprächsdauern werden auch Standortdaten gespeichert.

Der US-Bundesrichter Richard Leon sieht in der massenhaften Datenspeicherung einen Verstoß gegen den vierten Zusatz der Verfassung der USA. Dieser Zusatz soll den Bürgern den Schutz der Privatsphäre garantieren und soll vor unverhältnismäßigen Durchsuchungen schützen. Das Urteil des Bundesrichters ist jedoch nur vorläufig. Die Regierung der USA hat die Möglichkeit, Widerspruch einzureichen, da, so wörtlich „erhebliche nationale Sicherheitsinteressen auf dem Spiel" stehen würden. Laut Richard Leon sollten aber die persönlichen Rechte in diesem Fall Vorrang haben.

Der Richter stellte in seinem Urteil den Nutzen des NSA-Spähprogramms in Frage. Er zweifelt daran, dass mit Hilfe des NSA-Programms ein einziger Terror-Anschlag verhindert worden sei. Er begründete seine Vermutung dadurch, dass es keinen einzigen Fall gibt, den die US-Regierung bekannt gemacht hätte. Der Richter bekommt auch Unterstützung aus dem US-Kongreß, dort wächst zur Zeit der Widerstand gegen das unkontrollierte Abhören. Im Oktober wurde vom Kongress der „USA Freedom Act“ verabschiedet, der die NSA zukünftig bei der massenhaften Sammlung von Daten beschneiden soll.

Mit dem Urteil des Bundesrichters bekommt die Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland neuen Zündstoff. Die große Koalition hatte im Koalitionsvertrag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder in das Programm aufgenommen. Für SPD-Vizekanzler Sigmar Gabriel ist die Vorratsdatenspeicherung immer noch ein wichtiger Schritt zur Terrorbekämpfung. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) wird sich in seiner bevorstehenden Amtszeit mit dem Thema beschäftigen müssen, seit Jahren droht ein Verfahren durch die EU gegen Deutschland, denn nach EU-Vorschriften ist die Vorratsdatenspeicherung zwingend durchzuführen.

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