Mit Sonderkündigungsrecht die Kfz-Versicherung wechseln
In der Kfz-Versicherungsbranche wurden auch in diesem Jahr bei vielen Anbietern die Preise angehoben. Mittels Sonderkündigungsrecht steht in diesem Fall jedem Autofahrer eine außerordentliche Kündigung nach dem 30. November zu, wenn sich die Prämie erhöht hat, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist.
Autofahrer können in vielen Fällen auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln – und dabei Geld sparen. Wer von seinem Kfz-Versicherer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen.
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Doch die Beitragssteigerungen sind in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden.
Sonderkündigungsrecht: Beitragserhöhung und Leistungsfall
Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung „nur“ durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist – deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen.
Wichtig ist, dass Kunden die Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein abschicken und in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nehmen auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann die Kündigung abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadenfall.
Kfz-Versicherung: Beim Wechsel Leistungen vergleichen
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher allerdings nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich einen Überblick über die aktuellen Angebote zu machen. So sollten Kunden auf jeden Fall mit ihrem Vermittler sprechen. Auch ein Onlinevergleich oder die Sichtung der Finanz Test Autoversicherung kann Sinn machen.
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Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen eine neue günstige Kfzversicherung. Die Möglichkeit der Sonderkündigung verschiebt sich bei Verträgen, bei denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember, sondern zu einem anderen Termin endet.