Die Zeichen haben sich in den letzten Wochen und Monaten deutlich verdichtet. Nun scheint es bittere Wahrheit für alle unabhängigen Finanzberater und Vermögensberater mit einer Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung zu werden.

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Verbot von Provisionen, Kickbacks und Fees

Einhergehend mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollen nun auch Teile der IMD 2 vorweggenommen werden. Wichtigster Punkt für die hiesige Maklerschaft ist das Provisionsverbot für die unabhängige Beratung. Neben Provisionen sollen dann auch keine Kickbacks, Fees oder andere unentgeltliche Vergünstigungen an unabhängige Finanzberater und Vermögensberater mit einer Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung mehr erlaubt sein.

Dagegen soll Ausschließlichkeitsvermittlern die Annahme von Kickbacks weiterhin erlaubt sein. Darauf sollen sich die Europäische Kommission, das Europäisches Parlament und der Europäische Rat gestern in Verhandlungen über die MiFID-II-Richtlinie verständigt haben, berichtet FundResearch und beruft sich dabei auf unterrichtete Quellen.

Experten rechnen mit Umsetzung für Anfang 2016

Einen konkreten Termin für Umsetzung der MiFID-II-Richtlinie gibt es derweil noch nicht. Experten gehen allerdings von Anfang 2016 aus.

Im September 2012 hatte sich das Thema Provisionsverbot eigentlich komplett verabschiedet. Seinerzeit einigte sich das EU-Parlament auf einen Kompromiss in Sachen Beraterprovisionen. So hieß es, ein komplettes Provisionsverbot wäre vom Tisch. Vielmehr wurde die Offenlegungspflicht für Provisionen gefordert.

Nun kommt wohl die Rolle rückwärts. Analog zum britischen Modell sollen die Verbote von Provisionen, Kickbacks, Fees oder andere unentgeltlichen Vergünstigungen von Dritten, durchgesetzt werden. Auch Vermögensverwalter sollen dann keine Kickbacks erhalten dürfen.

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Update: Eine finale Einigung über die MIFID-II-Richtlinie ist bisher nicht erzielt worden, wie Versicherungsbote am Freitag Vormittag auf Anfrage erfuhr. Damit gibt es vorerst auch keinen Beschluss für ein Provisionsverbot.

FundResearch