Was sich bei der Rentenversicherung zum 01. Januar 2014 ändert
Ob Beitragsbemessungsgrenze, Altersgrenze oder Beitragssatz - bei der Rentenversicherung gibt es einige Änderungen zum neuen Jahr 2014. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich zum Jahresbeginn 2014 verschiedene Neuerungen.
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Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 5.800 auf 5.950 Euro und in den neuen Bundesländern von 4.900 auf 5.000 Euro.
Anhebung der Altersgrenzen wegen Rente mit 67
Auf dem Weg zur Rente mit 67 steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1949 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und drei Monaten.
Beitragssatz
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll ab 1. Januar 2014 weiter 18,9 Prozent betragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist am 19. Dezember 2013 in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Das Gesetz soll rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
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Freiwillige Versicherung
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung wird in den alten und neuen Bundesländern voraussichtlich weiter 85,05 Euro im Monat betragen. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte wird voraussichtlich von 1.096,20 Euro auf 1.124,55 Euro pro Monat steigen. Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Versicherung ist anhängig von der Entwicklung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung.