Das Risiko, aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten zu können ist hoch – etwa jeder vierte scheidet vor dem Erreichen des Rentenalters aus dem Berufsleben aus, nehmen die Versicherungen an. Da der Staat für die ab dem 1. Januar 1961 Geborenen nur noch eine Erwerbsminderungsrente zahlt, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für die Jüngeren besonders wichtig. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es aber nur gut 16,9 Millionen BU-Verträge. Und unter diesen sind zudem viele mit sehr geringen Leistungen zu vermuten. „Es ist bisher nicht gelungen, die berufstätige Bevölkerung mit privaten Verträgen genügend gegen Berufsunfähigkeit abzusichern“, kritisiert Kleinlein.


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Ein wichtiger Grund für die geringe Anzahl der Verträge: Die Annahmepolitik der Versicherungswirtschaft ist sehr streng. Die Versicherer wünschen sich Kunden, die jung und gesund sind– und finanziell gut gestellt. Lang nicht jeder Bürger bekommt daher diesen existenziell wichtigen Schutz. Wer älter ist oder Vorerkrankungen hat, hat oft das Nachsehen und bekommt keinen bezahlbaren Versicherungsschutz.


Zum 01.01.2014 will der Gesetzgeber den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen steuerlich fördern und so Anreize zur Absicherung schaffen.
Allerdings werden nur solche Verträge steuerlich gefördert, die eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen.

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„Wir begrüßen die Idee der Bundesregierung, dass künftig die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit steuerlich gefördert wird“, führt Kleinlein an. Es sei aber ein „Geburtsfehler“ dieser Förderung, den Risikoschutz mit einer lebenslangen Rente zu verknüpfen. „Das Konstrukt der BU-Versicherung mit einer lebenslangen Rente haben wir von vornherein abgelehnt.“ Laut dem BdV sind Berufsunfähigkeitspolicen nur dann empfehlenswert, wenn sie das Risiko der Berufsunfähigkeit nur bis zum gesetzlichen Rentenbeginn abdecken. Für die Zeit nach dem Berufsleben sollte die Altersvorsorge greifen, also die gesetzliche Rente zuzüglich privater Verträge.


„Die Regierung muss hier nachregulieren“, fordert der Vorstandssprecher des BdV. „Denn mit dem geförderten Produkt in der jetzigen Ausgestaltung erreichen wir keine flächendeckende bezahlbare Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.“ Zudem sollten auch die Kalkulationsgrundlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherungen auf den Prüfstand gestellt werden.