Zum 01.01.2014 hat die Axa Krankenversicherung die Annahmerichtlinien geändert. Das geht aus einem Schreiben hervor, das Versicherungsbote vorliegt. Insbesondere Selbstständige in handwerklichen Berufen profitieren von der Neuausrichtung der Annahmepolitik. So können unter anderem selbstständige Fliesenleger, Maler oder Gastwirte nun eine private Krankenversicherung bei der Axa Krankenversicherung erhalten.

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Nach erfolgter Risikoprüfung und im Falle einer mindestens 12 monatigen deutschen Vorversicherung sind folgende Berufsgruppen grundsätzlich versicherbar, die bislang keinen Versicherungsschutz der Axa Krankenversicherung bekommen konnten:

  • Bauentsorgung
  • Bauhelfer
  • Baumonteur
  • Baureinigung
  • Bautransporte
  • Bautenisolierer
  • Bodenleger
  • Fliesenleger
  • Fuger
  • Gastwirt
  • Gipser
  • Gebäudereiniger
  • Hotelbesitzer /Hotelier
  • Imbissbesitzer
  • Kioskbesitzer
  • Koch / Köchin, selbstständig
  • Kraftfahrzeugführer, selbstständig (z.B. Taxi-, Bus-, LKW-, Kurierfahrer, Fahrlehrer)
  • Maler, selbstständig
  • Montagedienstleister
  • Plattenleger
  • Mosaikleger
  • Stukateur / Verputzer
  • Tapezierer, selbstständig
  • Trockenbauer/ Trockenmonteur

In den jeweiligen Tarifgruppen weiterhin

nicht versicherbar sind:

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  • Ambulantes Gewerbe
  • Arbeitslose
  • Artisten
  • Asylbewerber
  • Au-pair
  • Ausbeiner/Lohnschlächter
  • Barmänner/Barfrauen
  • Berufssportler
  • Berufstaucher
  • Binnenschiffer, die nicht ausschließlich in deutschen Gewässern unterwegs sind
  • Bombenentschärfer
  • Bundesfreiwilligendienst-Ableister
  • Detektive
  • Erntehelfer
  • Fahrradkuriere
  • Fassadenkletterer und ähnliche Berufe/Tätigkeiten
  • Fotomodelle
  • Freiwillig Wehrdienstleistende
  • Hausfrauen/Hausmänner
  • Heimarbeiter
  • Industriekletterer
  • Kinder alleine (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres)
  • Kolonnenwerber
  • Musicaldarsteller

Weiterhin nicht versicherbar sind:

  • Nicht-EU-Bürger ohne mind. 12 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Personenschützer und ähnliche Berufe, wenn sie eine Waffe tragen (ausgenommen Beamte)
  • Propagandisten
  • Prostituierte
  • Pyrotechniker
  • Rennfahrer
  • Saisonarbeiter
  • Schausteller
  • Schrotthändler
  • Seeleute
  • Sprengmeister
  • Stuntmen/Stuntwomen
  • Tagesmütter/Tagesväter
  • Tänzer
  • Umschüler
  • Wachleute, wenn er/sie eine Waffe tragen
  • Zeitungswerber