Axa verbessert Annahmerichtlinien der PKV zum 01.01.2014
Die Axa Krankenversicherung verbessert die Annahmerichtlinien in der privaten Krankenversicherung. So wird es pünktlich zum Jahresbeginn Änderungen in der Annahmepolitik geben. Grundsätzlich seien nun ca. 30 Berufsgruppen, die bislang nicht bei Axa in der privaten Krankenversicherung versichert werden konnten, versicherbar.
Zum 01.01.2014 hat die Axa Krankenversicherung die Annahmerichtlinien geändert. Das geht aus einem Schreiben hervor, das Versicherungsbote vorliegt. Insbesondere Selbstständige in handwerklichen Berufen profitieren von der Neuausrichtung der Annahmepolitik. So können unter anderem selbstständige Fliesenleger, Maler oder Gastwirte nun eine private Krankenversicherung bei der Axa Krankenversicherung erhalten.
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Nach erfolgter Risikoprüfung und im Falle einer mindestens 12 monatigen deutschen Vorversicherung sind folgende Berufsgruppen grundsätzlich versicherbar, die bislang keinen Versicherungsschutz der Axa Krankenversicherung bekommen konnten:
- Bauentsorgung
- Bauhelfer
- Baumonteur
- Baureinigung
- Bautransporte
- Bautenisolierer
- Bodenleger
- Fliesenleger
- Fuger
- Gastwirt
- Gipser
- Gebäudereiniger
- Hotelbesitzer /Hotelier
- Imbissbesitzer
- Kioskbesitzer
- Koch / Köchin, selbstständig
- Kraftfahrzeugführer, selbstständig (z.B. Taxi-, Bus-, LKW-, Kurierfahrer, Fahrlehrer)
- Maler, selbstständig
- Montagedienstleister
- Plattenleger
- Mosaikleger
- Stukateur / Verputzer
- Tapezierer, selbstständig
- Trockenbauer/ Trockenmonteur
In den jeweiligen Tarifgruppen weiterhin
nicht versicherbar sind:
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- Ambulantes Gewerbe
- Arbeitslose
- Artisten
- Asylbewerber
- Au-pair
- Ausbeiner/Lohnschlächter
- Barmänner/Barfrauen
- Berufssportler
- Berufstaucher
- Binnenschiffer, die nicht ausschließlich in deutschen Gewässern unterwegs sind
- Bombenentschärfer
- Bundesfreiwilligendienst-Ableister
- Detektive
- Erntehelfer
- Fahrradkuriere
- Fassadenkletterer und ähnliche Berufe/Tätigkeiten
- Fotomodelle
- Freiwillig Wehrdienstleistende
- Hausfrauen/Hausmänner
- Heimarbeiter
- Industriekletterer
- Kinder alleine (bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres)
- Kolonnenwerber
- Musicaldarsteller
Weiterhin nicht versicherbar sind:
- Nicht-EU-Bürger ohne mind. 12 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Personenschützer und ähnliche Berufe, wenn sie eine Waffe tragen (ausgenommen Beamte)
- Propagandisten
- Prostituierte
- Pyrotechniker
- Rennfahrer
- Saisonarbeiter
- Schausteller
- Schrotthändler
- Seeleute
- Sprengmeister
- Stuntmen/Stuntwomen
- Tagesmütter/Tagesväter
- Tänzer
- Umschüler
- Wachleute, wenn er/sie eine Waffe tragen
- Zeitungswerber