Stuttgarter Lebensversicherung verlängert Haftungsfreistellung für Makler
Die Stuttgarter gewährt ihren Vertriebspartnern auch 2014 die Haftungsfreistellung und stellt diese damit auch im neuen Jahr von möglichen Ersatzansprüchen frei, wenn sie die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als Versicherer empfehlen und infolge einer falschen Versicherer-Auswahl zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden.
Versicherungsmakler sind gesetzlich verpflichtet, im Interesse ihrer Kunden zu handeln. Sie haften für eine unvollständige oder falsche Beratung, die für den Versicherten zu einem finanziellen Schaden führt.
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Die Stuttgarter verlängert nun ein einzigartiges Modell am Markt. So erhalten Vertriebspartner auch 2014 eine Haftungsfreistellung, wenn sie ihren Kunden Leben-Produkte der Stuttgarter aufgrund ihrer Unternehmenskennzahlen im Rahmen der Versicherer-Auswahl empfehlen.
Erstmals wurde die Haftungsfreistellung im Februar 2011 deklariert und anschließend Jahr für Jahr erneuert.
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„Mit der erneuten Verlängerung der Haftungsfreistellung tragen wir auch weiterhin der gestiegenen Verantwortung der freien Vermittler Rechnung. Nach wie vor können wir als einziger Maklerversicherer unseren Geschäftspartnern dieses Versprechen geben", erklärt Ralf Berndt, Vorstand Vertrieb und Marketing der Stuttgarter.