Private Rentenversicherungen werden nicht zur Altersvorsorge genutzt
„Private Renten verfehlen das Ziel, den Verbrauchern als Altersvorsorge zu dienen“, stellt der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e. V. (BdV) Axel Kleinlein fest. Bestätigt wird dies durch die Aussage von Johannes Lörper, Ausschussvorsitzender im GDV und Vorstand der Ergo Leben.
In einem Streitgespräch mit Kleinlein in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt Lörper: „Heute werden Rentenverträge ohnehin zu 90 Prozent als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und nicht als Monatsrente“. Damit ist es nach Ansicht Kleinleins erstmals möglich, den Anteil der Kunden abzuschätzen, für die eine private Rentenversicherung letztlich als Altersvorsorge dient. Demnach spielt die private Rentenversicherung als Altersvorsorge keine nennenswerte Rolle.
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Mit Hilfe der im Interview genannten Quote schätzt Kleinlein ab, wie hoch der Anteil privater Rentenverträge ist, die tatsächlich zu einer Rente führen. Bei 100 privaten Rentenversicherungen, die heute im Alter 30 abgeschlossen werden, ergeben sich nur drei Verträge mit Rentenzahlung. „Die Private Rentenversicherung dient nur als Ansparprodukt und nicht als Altersvorsorge“, folgert Kleinlein. Der Großteil der Verträge wird storniert, ein Teil der Kunden verstirbt bis Rentenbeginn und bei den restlichen Verträgen wird hauptsächlich das Kapital abgerufen.
Unklar ist, ob sich diese Ergebnisse auch auf die geförderte Rente übertragen lassen. „Da auch bei der Riester-Rente ein Kapitalwahlrecht besteht, befürchten wir, dass hier ebenfalls die Verbraucher eher die Einmalzahlung wählen“, so Kleinlein. Denn auch hier können Sparer bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn ohne Nachteile abrufen. Bei Auszahlung des Gesamtbeitrags müssen die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Der Bund der Versicherten rät schon seit Langem vom Abschluss Privater Rentenversicherungen ab. Zwar besteht bei heute abgeschlossenen Verträgen ein vermeintlicher Steuervorteil, da bei einer einmaligen Auszahlung nur die Hälfte der Erträge versteuert werden muss, wenn das Geld erst ab dem 62. Lebensjahr verfügbar ist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft. Aber nur in wenigen Ausnahmen kann der steuerliche Vorteil die schlechte Verzinsung der Beiträge ausgleichen. Eine vermeintlich hohe Verzinsung der Sparbeiträge wird oft durch hohe Kosten und niedrige Überschüsse nivelliert. Zudem führt die bei den meisten Verträgen zu erwartende Stornierung zu weiteren Minderungen.
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Wie sich 100 Verträge entwickeln, die im Alter 35 abgeschlossen werden:
- 71 Verträge werden im Verlauf bis Alter 67 storniert
- 4 Verträge enden auf Grund des Todes der versicherten Person
- 22 Verträge enden mit Auszahlung der Kapitalleistung
- 3 Verträge gehen in den Rentenbezug
Berechnungsannahmen: Unisexkollektiv, Sterblichkeit nach optimistischer Annahme des statistischen Bundesamtes, Stornoquote nach Angaben des GDV, Kapitalisierungsquote nach FAZ-Interview.
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