VHV verbessert die Unfallversicherung
Die VHV hat ihre Unfallversicherung überarbeitet. Im Tarif Exklusiv verzichtet der Versicherer künftig auf den Mitwirkungsanteil. Zudem wurde der Unfallbegriff erweitert und die Tarifierung auf 32 Berufsgruppen erweitert. Dadurch wird auch bei Unfällen, die infolge von Bewusstseins- oder Herz-Kreislauf-Störungen entstanden sind, geleistet.
Versicherer VHV verbessert die Unfallversicherung. Wichtigster Punkt der Neuerungen ist der Mitwirkungsverzicht. So zahlt die VHV im Baustein Exklusiv künftig auch bei Invaliditätsleistung trotz Vorerkrankungen zu 100 Prozent. Die Entschädigung beträgt mit Progression 150.000 Euro.
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Mit einer neu eingeführten Tarifierung will die VHV für ein günstiges Beitragsniveau sorgen. An Stelle von zwei wird künftig in 32 Berufsgruppen unterschieden.
Darüber hinaus schließt die Unfallversicherung der VHV dank des erweiterten Unfallbegriffs auch Unfälle mit ein, die infolge von Bewusstseins- oder Herz-Kreislauf-Störungen entstanden sind, z. B., wenn der Versicherte von einer Leiter stürzt, weil ihm kurz schwarz vor Augen geworden ist. Zeckenstiche und andere Infektionskrankheiten, Bänderrisse, Strahlenschäden sowie die Heilbehandlung Physiotherapie und Osteopathie sind ebenfalls mitversichert. Auch sind hier viele Unfallfolgen, die durch Eigenbewegungen verursacht werden, mitversichert.
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Mit dem Baustein EasyCare können Kosten für Assistance-Leistung nach einem Unfall abgedeckt werden. Neu ist auch die Leistungs-Update-Garantie. Dadurch profitieren Bestandskunden automatisch und ohne weitere Kosten von zukünftigen Verbesserungen der Unfallversicherung. Für Makler bietet dies eine Entlastung bei der jährlichen Überprüfung der Verträge.