Eine flexiblere Gestaltung des Elterngeldes soll zukünftig ermöglichen, dass Eltern in Teilzeit 28 Monate statt wie bisher vierzehn Monate Elterngeld erhalten. Das haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vereinbart. „Mit einem „ElterngeldPlus“ wollen wir Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglichen und damit den Wiedereinstieg [in den Beruf], vor allem für Alleinerziehende, erleichtern“, heißt es hierzu im Koalitionsvertrag. „Den doppelten Anspruchsverbrauch werden wir hierbei beenden.“

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Elterngeld: Bisher höchstens vierzehn Monate

Das Elterngeld trat in Deutschland zum 01. Januar 2007 in Kraft und soll junge Eltern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage helfen, wenn sich aufgrund der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können. Die Transferleistung wird über die Zeit des Mutterschutzes hinaus gezahlt, bisher längstens für 14 Monate. Je nach Höhe des Nettoverdienstes erhalten die Berechtigten zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.

Keine Verbesserungen sind hingegen für Eltern mit Arbeitslosengeld II vorgesehen, die auch bisher kaum von der Leistung profitieren. Die Anrechnung des Elterngeldes auf das Grundeinkommen bedeutet De facto eine Streichung für Hartz IV-Bezieher. Bei der Einführung hatte die Bundesregierung argumentiert, das Elterngeld sei keine Leistung, mit der die wirtschaftliche Grundlage der Familie über das vor der Geburt vorhandene Niveau hinaus angehoben werden solle. Daran wird sich zukünftig nichts ändern: Laut Koalitionsvertrag haben Eltern mit einer geringfügigen Beschäftigung keinen Anspruch auf das „Elterngeld Plus“.

Partnerschaftsbonus: Doppelverdiener-Haushalte werden stärker gefördert

Zudem wollen die Regierungsparteien Doppelverdiener-Haushalte zukünftig stärker fördern. Vorgesehen ist laut Koalitionsvertrag ein neuer „Partnerschaftsbonus“: Wenn beide Elternteile pro Woche jeweils 25 bis 30 Stunden arbeiten, soll das Elterngeld um 10 Prozent aufgestockt werden.

Das dürfte jene Kritiker auf den Plan rufen, die schon jetzt die unterschiedliche Höhe des Elterngeldes bemängeln. Das Elterngeld bemisst sich an dem vorherigen Einkommen der Erziehungsberechtigten: Damit profitieren Gutverdiener- und Doppelverdienerpaare weit mehr als etwa Geringverdiener, Studenten und Menschen in einer Ausbildung.

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Laut dem Kölner Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge soll das Elterngeld „vornehmlich gut verdienende, hoch qualifizierte Frauen dazu motivieren […], mehr Kinder zu bekommen und anschließend möglichst schnell wieder in den Beruf zurückzukehren“. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Studenten und gering Verdienende sei die Umwandlung des Erziehungsgelds in das Elterngeld hingegen von Nachteil gewesen - auch unter Beibehaltung des anrechnungsfreien Sockelbetrags von 300 Euro.