Die Staatsanwaltschaft hatte schon mehrfach betont, nicht gegen das Unternehmen Unister, sondern direkt gegen die Mitarbeiter zu ermitteln. An dem System mit den Ticketverkäufen sollen über 70 Mitarbeiter beteiligt gewesen sein.

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Staatsanwaltschaft erhebt Klage gegen Unister-Manager

Nun hat die Dresdener Staatsanwaltschaft Anklage gegen mehrere Top-Manager erhoben und rechnet sich gute Chancen auf eine Zulassung der Klage gegen Unister aus: „Die Tatsache, dass wir Anklage erhoben haben zeigt, dass sich unser Anfangsverdacht erhärtet hat“, so Generalstaatsanwalt Klein. Unter den Angeklagten befinden sich Firmengründer Thomas Wagner, Daniel Kirchhoff, Thomas Gudel, Holger Friedrich und Armin Schauer.

Derweil setzt auch Unister auf vollständige Aufklärung. So habe man weiterhin großes Interesse an der Rechtsfindung in allen relevanten Fragen und werde konstruktiv unterstützen. Das erklärte das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Dazu wird der Internetriese interne Ermittlungen durchführen. Geleitet wird das 12-köpfige Experten-Team von Ingmar Weitemeier.

Chefermittler Weitemeier soll Unregelmäßigkeiten aufdecken

Der frühere Leiter des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits beim MDR aufgeräumt. Dort hatte er, als Chefermittler, unter anderem die Unregelmäßigkeiten bei Unterhaltungschef Udo Foht aufgedeckt. Der MDR hatte daraufhin Strafanzeige erstattet. Der einstige "Papst der Volksmusik" hatte unter anderem Florian Silbereisen entdeckt.

Weiterhin will das Unternehmen ein Gutachten über das sogenannte Herunterbuchen und die eventuelle Versicherungseigenschaft vom Stornoprodukt „Flexifly“ einholen. Dazu wurden Reiserechtsexperten und namhafte Experten der jeweiligen Rechtsgebiete beauftragt.

Stellt Staatsanwaltschaft die BaFin in Frage?

Zwar hat die BaFin den Vertrieb von „Flexifly" nicht untersagt. Dennoch ist dies einer der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Diese geht davon aus, dass es sich beim angebotenen Produkt um einen ungenehmigten Vertrieb von Versicherungsgeschäften handelt.

Damit stellt die Staatsanwaltschaft auch die Bewertung des Kontrollgremium BaFin in Frage. Sollte sich dieser Anklagepunkt bestätigen, hätte Unister zudem an Stelle von Umsatzsteuer Versicherungssteuer abführen müssen. Ob das Produkt tatsächlich als Versicherungsprodukt zu werten ist, ist mehr als fragwürdig.

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Derweil plant Unister am Verfahren als Verfahrensbeteiligter und nicht als Nebenkläger teilzunehmen. So habe das Unternehmen eine absolut konträre Meinung zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und könne schon aus diesen Gründen nicht gegen die eigenen Mitarbeiter auftreten. Ob bei einer Verurteilung der Angeklagten eine eventuelle Regressnahme angestrebt wird, ist zwar zu vermuten, bleibt bis dato aber offen.