Windparkbetreiber Prokon stellt Antrag auf Insolvenzverfahren
Der Itzehoer Windanlagenfinanzierer, die PROKON Regenerative Energien GmbH, hat am Mittwoch einen Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt. Damit endet eine wochenlange Zeit des Hoffens und Bangens, bei dem Prokon unter anderem versuchte, mit Anschreiben an Privatanleger die Insolvenz abzuwenden. Der mögliche Schaden ist enorm: 75.000 Kleinanleger hatten rund 1,4 Milliarden Euro in Prokon investiert.
Schlechte Nachrichten für alle Anleger, die auf die Zukunft des Windparkbetreibers Prokon gesetzt hatten: Das Amtsgericht Itzehoe hat das Insolvenzverfahren gegen Prokon eröffnet. Dies teilte die Prokon Regenerative Energien GmbH am Mittwoch in Itzehoe mit. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt. Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass der Geschäftsbetrieb ohne Einschränkungen fortgeführt wird. Mit einer Insolvenzgeldvorfinanzierung sollen die Löhne und Gehälter der Angestellten bis April 2014 gesichert werden.
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Ende eines tagelangen Tauziehens
Damit endet ein tagelanges Tauziehen, bei dem die Anleger trotz finanzieller Schwierigkeiten doch von einem Verbleib bei dem Unternehmen überzeugt werden sollten. Prokon hatte vor elf Tagen eine Erklärung abgegeben, dass bis zum Montag sich 95 Prozent der Anleger dazu bekennen wollen, ihre Genussrechte an dem Windpark-Anbieter zu halten und von einer Kündigung abzusehen. Andernfalls würde das Unternehmen Insolvenz anmelden.
Ultimatum durch Gericht als zulässig erklärt
Das damit verbundene schriftliche Ultimatum vom 10.01.2014 an die Kleinanleger wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Erpressungsversuch gewertet, weil damit Anleger widerrechtlich unter Druck gesetzt würden. Genussrechte-Inhaber wurden in dem Brief aufgefordert, kein Kapital abzuziehen und bestehende Kündigungen rückgängig zu machen.
Der Antrag der Verbraucherschützer auf eine einstweilige Verfügung gegen das Schreiben wurde aber in einem Beschluss des Landgerichtes Itzehoe abgelehnt (20.01.2014, Aktenzeichen 5 O 6/14). Das Landgericht wertete das Schreiben der Windenergie-Firma als eine zulässige Information der Genussrechtsinhaber über das bestehende Risiko.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) befürchtete bereits nach dem Anschreiben vom 10.Januar, dass damit ein Windhundrennen ausgelöst wurde und das Ende von Proton besiegelt sei. Für die Schutzgemeinschaft war klar, dass viele Anleger ihre Genussrechte kündigen würden, in der Hoffnung, im Falle einer Insolvenz nicht nachrangig behandelt zu werden.
Anleger trauten Prokon nicht mehr
Auf das gesetzte Ultimatum hatten jedoch nur 52 Prozent der Anleger eine Treueerklärung abgegeben. Da Prokon fast vollständig durch die Genussrechte finanziert wird und in eine Liquiditätsklemme geraten war, konnte es weder Zinsen auf die Genussrechte noch das Geld für gekündigte Papiere auszahlen.
Prokon schon länger in der Kritik
Schon im Sommer 2013 warnten viele Branchenexperten, als die Ausschüttung der Zinsen in Höhe von über 50 Millionen Euro bei weiten den Jahresüberschuss von 29 Millionen überschritt. Die Zinsen wurden 2013 tatsächlich ausgeschüttet, finanziert wurden sie durch eine sogenannte Auflösung stiller Reserven. Nachvollziehbar war das für die Anleger jedoch nicht, Prokon stand schon länger in der Kritik, die Bilanzen nur unzureichend zu veröffentlichen.
Die Firma Prokon wurde 1995 von Carsten Rodbertus im schleswig-holsteinischen Itzehoe gegründet. Prokon beschäftigt zur Zeit 1.300 Mitarbeiter und gehört zu einem der wichtigsten Unternehmen in der Region. Prokon hat sich auf die Finanzierung von Windparks und Bioenergie spezialisiert. Die Genussscheine hatte Prokon mit einer zugesagten Verzinsung von 6 Prozent beworben.
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