Viele Verbraucher wissen oft nicht, wie sie auf Beitragsanpassungen in der PKV reagieren können und den PKV-Tarif wechseln können. Der Paragraf 204 (VVG) sagt jedoch zusammenfassend aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln.

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Mit PKV-Tarifwechselrechner mehr Transparenz und Fairness schaffen

Mit dem PKV-Tarifwechselrechner ist die HUK-Coburg eines der ersten Unternehmen, dass so ein Angebot auf den Markt bringt. "Unser Online-Tarifwechselrechner ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, Offenheit und Fairness und letztlich ein bedeutendes Argument für die HUK-Coburg-Krankenversicherung", erklärt Vorstandsmitglied Dr. Hans Olav Herøy.

"Wir haben uns auch bislang nicht gegen Wechselwünsche gesperrt. Aber bisher mussten sich Tarifwechsler an einen Berater wenden. Mit diesem Verfahren haben wir den Wechsel kundenfreundlicher gestaltet: Uns ist wichtig, dass der Kunde seine Möglichkeiten zur Beitrags- oder Leistungsänderung kennt", so Herøy.

HUK-Coburg will Wechsel in höherwertigen Tarif erleichtern

Auf diese Weise vereinfacht die HUK-Coburg zudem ihren Kunden die Möglichkeit, in einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Seit Einführung der Unisex-Tarife Ende 2012 können Kunden in einen entsprechenden Unisex-Tarif mit den erweiterten Leistungen der gleichen Produktlinie ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Die HUK-Coburg verlängert dieses Angebot bis Ende des Jahres 2014 und wird Kunden auch aktiv auf die Verbesserungen hinweisen.

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Herøy: "Versicherte, die bisher keinen Anspruch auf Leistungen für ambulante Psychotherapie hatten, werden wir anschreiben und innerhalb einer Frist den Wechsel in den entsprechenden Unisex-Tarif ohne Gesundheitsprüfung auf die Mehrleistung ermöglichen".

HUK-Coburg