Krankheit, Unfall oder Sachschäden - können Selbstständige wie Ärzte oder freischaffende Architekten ihren Beruf vorübergehend nicht mehr ausüben, geraten sie schnell in finanzielle Nöte.
Um Freiberufler gegen einen unverschuldeten Arbeitsausfall abzusichern, bietet die Basler ab sofort die „Basler ExistenzSicherung“ an. Dabei handelt es sich um eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die u.a. zwei auf dem deutschen Markt einzigartige Merkmale enthält: Eine Burn-out-Klausel sowie eine Sofortzahlung bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit in Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme.

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Die Police leistet, wenn infolge einer Erkrankung des Betriebsinhabers oder eines Sachschadens der versicherte Betrieb stillsteht. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlt die Versicherung dann bis zu 12 Monate für jeden Ausfalltag ein 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme, um die weiterlaufenden Kosten und den entgangenen Betriebsgewinn zu decken. Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich dabei am Betriebsgewinn und den Fixkosten. Bei einer Versicherungssumme von 250.000 Euro bedeutet eine Tageshöchstentschädigung von 1/250 einen Tagessatz von 1.000 Euro.
„Ärzte, Freiberufler und bestimmte Gewerbetreibende müssen für ihre Praxis, ihr Büro oder ihr Geschäft häufig monatliche Fixkosten im fünfstelligen Bereich aufwenden. Im Ernstfall schließt unsere Police eine Existenz bedrohende finanzielle Lücke“, sagt Thilo Hahn, Leiter Privatmarkt der Basler Versicherungen.


Leistungen auch bei Burn-out 



Mit dem Baustein „Burn-out“ reagieren die Basler Versicherungen auf die zunehmende Zahl an Burn-out-Fällen. „Psychische Erkrankungen sind heute für 12,9 Prozent der Ausfallzeiten von Berufstätigen die Ursache. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2000 mehr als verdoppelt, damals waren es lediglich 5,3 Prozent“, sagt Hahn. „Bisher gab es für Freiberufler keinen hinreichenden Versicherungsschutz, der bei Ausfall durch Burn-out finanziell absicherte. Wir halten diesen Schutz für freiberuflich Tätige für unverzichtbar.“



Einmalzahlung im Notfall



Bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Herzinfarkt, Schlaganfall oder Unfällen mit schweren Mehrfachverletzungen zahlen die Basler Versicherungen sofort fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme als Einmalzahlung. Dieser Sofortleistung schließen sich, nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, die regelmäßigen Zahlungen an. „Die Notfall-Hilfe bietet somit eine zusätzliche Absicherung, wenn es zu schlimmen Ereignissen kommt“, sagt Hahn. 


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Auch eine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit ist mitversichert. Das heißt: Wer vierzehn Tage vollständig arbeitsunfähig war und anschließend seine Tätigkeit zu höchstens 50 Prozent wieder ausüben kann, profitiert von bis zu sechs weiteren Wochen Versicherungsschutz. Damit wird ein langsamer Wiedereinstieg ermöglicht.

Zusätzlich stellen die Basler Versicherungen einen kostenfreien Rehabilitationsmanager, der den Patienten von der Diagnose bis zur Nachsorge berät und begleitet. „Diese Beratungsleistungen werden von den Kunden immer häufiger genutzt und sichern ihnen kompetente Ansprechpartner rund um das Thema Genesung“, erläutert Tobias Löffler, Produkt- und Zielgruppenmanager Nichtleben.