Hannoversche Nachversicherungsgarantie nun auch für Lebenspartner
Die Hannoversche erweitert die Bedingungen der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung um die Nachversicherungsgarantie für Lebenspartner. Zudwm gilt die Regelung künftig auch für Baustein- und Rürup-Rente.
Die Hannoversche stellt Ehepartner und eingetragene Lebenspartner auf eine Stufe. Was bei den steuerlich geförderten Renten schon qua Gesetz Usus ist, hat die Hannoversche jetzt für die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt.
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Künftig können auch eingetragene Lebenspartner in der Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-und Erwerbsunfähigkeitsversicherung von der Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen.
Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Paaren nach der Heirat oder Verpartnerung (Begründung einer Lebenspartnerschaft) die Erhöhung des Versicherungsschutzes oder den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung zu gleichen Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Als Anlass für die nachträgliche Erhöhung gelten beispielsweise der Abschluss eines Studiums, ein Hausbau, Geburt oder Adoption und die Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Damit können die Versicherten die Absicherungshöhe ihrem gestiegenen Bedarf anpassen.
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Die Nachversicherungsgarantie gibt es bei dem Direktversicherer künftig bei allen Angeboten der Berufsunfähigkeitsversicherung und in den Plus-Varianten der Risikolebensversicherung. Ebenso gilt sie bei der Baustein- und Rürup-Rente.