Krankenversicherungspflicht - wie löst das eigentlich Dubai?
Dubais Regierung, speziell die Dubai Health Authority (DHA), hat eine obligatorische Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern gezahlt werden muss, eingeführt. Aktuell wird das System noch implementiert. Inzwischen sind weitere Details über die Pflichtversicherung veröffentlicht worden.
So wird der maximale monatliche Beitrag für die verpflichtende Basisversicherung zwischen 500 bis 700 Dirham (circa 100 bis 140 Euro) hoch sein und darf nicht eigenständig von den Versicherern erhöht werden. Anders als beispielsweise in Deutschland ist die Leistung „gedeckelt“. Dabei liegt die jährliche Höchstgrenze bei 150.000 Dirham (rund 30.000 Euro). Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaften nur Behandlungen bis zu diesem jährlichen Maximum erstatten. Wer für die verbleibenden Kosten aufkommt, ist bislang noch nicht zu hundert Prozent geklärt. Sämtliche Kliniken und Krankenhäuser, die an das DHA angeschlossen sind, sind Teil des neuen Versicherungssystems.
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Bei langer Krankheit droht Ausweisung
Die DHA entwickelt derzeit einen Sonderfonds aus dem „teure“ Krankheiten wie beispielsweise Krebs von Seiten des Staates finanziert werden sollen. In der Grundabsicherung sind Vorerkrankungen mit einer maximalen Wartezeit von sechs Monaten abgesichert. Wer als ausländischer Arbeitnehmer aber beispielsweise in ein Koma fällt oder sich in einem vergleichbaren Stadium befindet, muss mit der Ausweisung ins Heimatland rechnen.
Die Grundsicherung beinhaltet:
- Ambulante Behandlungen (GP visits),
- Überweisungen zu Fachärzten,
- Operationen,
- diverse Gesundheitstests,
- Schwangerschaft und Entbindung sowie
- Notfälle.
Nicht versichert sind Zahnersatz und Zahnbehandlungen (lediglich Notfallbehandlungen) oder kosmetische Operationen. Versicherte haben zudem keinen Anspruch auf Behandlungen im Einbett-Zimmer. Die Basiskrankenversicherung dürfen nur solche Gesellschaften anbieten, die von der Regierung dazu autorisiert werden. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen die Assekuranzen strenge Auflagen erfüllen – dazu gehören eine Mindest-Unternehmensgröße und ausreichend Eigenkapital.
Keine Pflichtversicherung für Familienangehörige
Für Familienangehörige wird die Grundabsicherung nicht verpflichtend sein. Dubais Regierung verhandelt derzeit aber mit den Versicherungsgesellschaften, um eine günstige Familienversicherung anzubieten. Würde diese obligatorisch, so stünde zu befürchten, dass Unternehmen nur noch Singles einstellen. Als Einwanderungsland möchte Dubai aber insbesondere für Familien attraktiv bleiben.
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Der Nachweis der Krankenversicherung wird zukünftig unmittelbare Voraussetzung für die Beantragung oder Verlängerung von Daueraufenthaltsgenehmigungen (Visa, Emirates ID) im Emirat Dubai sein. Die bisherige Gesundheitskarte (Health Card) wird von der Versichertenkarte (Insurance Card) abgelöst.
Das Echo auf die geplante Versicherungspflicht in Dubai ist sehr positiv. Insbesondere das Ziel, dass Bauarbeiter wie Manager dieselbe Grundabsicherung haben sollen, wird gelobt. Aktuell ist rund jeder dritte Erwerbstätige in Dubai ohne Gesundheitsabsicherung.