Bei Arbeits- und Wegeunfällen tritt die jeweilige Berufsgenossenschaft ein bei einem Unfall in der Freizeit selbstverständlich die eigene Krankenversicherung.

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Aber: Wie genau definiert sich ein Arbeitsunfall auf dem Arbeitsweg?

Definition des Arbeitsunfalls auf dem Arbeitsweg

Definition des Arbeitsunfalls auf dem ArbeitswegDefinition des Arbeitsunfalls auf dem Arbeitsweg (CC 4.0) BY-SA © Looking GlassErleidet ein Arbeitnehmer einen Unfall, ist es für die Versicherungsleistung ausschlaggebend, ob er sich am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit verletzte.

Bei einem Freizeitunfall wird der Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung und im Zweifelsfall durch die Rentenversicherung gewährt, bei einem Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft (BGU).

Ein Arbeitsunfall auf dem Arbeitsweg ist eng definiert:

  • Der Arbeitsweg gilt als der kürzeste Weg von der Haustür zum Arbeitsplatz, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Bedeutet beispielsweise die Anfahrt über die Autobahn eine längere Strecke, kann aber in kürzerer Zeit zurückgelegt werden, wird dies anerkannt.
  • Der Arbeitsweg beginnt erst mit dem Verlassen der Haustür, nicht bereits an der Wohnungstür. Ein Unfall im Treppenhaus bedeutet noch keinen Wegeunfall, erst das Straucheln auf dem Bürgersteig.

Beispiele:

  • Wer sein Kind auf einem Umweg in den Kindergarten bringt, ist im Falle eines Unfalls durch die BGU abgesichert. Wird das Kind jedoch zur Oma gebracht, besteht bei einem Unfall kein Leistungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft.

"Der Versicherungsschutz ist dann gegeben, wenn der Grund der Unterbringung in Kindergarten etc. in der Berufstätigkeit der Eltern liegt." Quelle: Dguv.de

  • Verlässt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Betriebsgelände, um Mittag zu essen, muss die BGU bei einem Unfall nur leisten, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit bietet, eine Mahlzeit zu sich zu nehme:

„Ein Wegeunfall ist grundsätzlich versichert, wenn er einen dem Betriebszweck dienlichen Grund hat, z.B. den Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch Nahrungsaufnahme.“ Quelle: Sifatipp.de

  • Wer auf dem Weg zur Arbeit nur kurz Geld abheben geht, würde im Falle eines Unfalls auch keinen Arbeitsunfall erleiden:

„Das Sozialgericht Osnabrück entschied gegen die Ansprüche eines Kraftfahrers, der auf dem Weg zur Arbeit noch mal eben zum Geldautomaten gegangen war und dabei nach seiner Ansicht einen Arbeitsunfall erlitten hatte.“ Quelle: Financescout24.de

  • Versicherungsschutz besteht auch nicht, wenn der Arbeitnehmer das Büro verlässt, im Freien eine Zigarette raucht, auf dem Rückweg stolpert und sich verletzt:

„Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung.“ Quelle: Haufe.de

Warum die Unterschiede zwischen Arbeits- und Freizeitunfall?

Warum die Unterschiede zwischen Arbeits- und Freizeitunfall?Warum die Unterschiede zwischen Arbeits- und Freizeitunfall?Einen Kuraufenthalt oder eine Rehamaßnahme aufgrund eines Herzinfarktes zu erhalten, ist nicht immer einfach.(CC 4.0) BY © FamilymwrHandelt es sich nur um eine leichte Verletzung, kann es dem Arbeitnehmer gleich sein, ob die Krankenversicherung die Kosten für die Heilbehandlung trägt, oder die Berufsgenossenschaft.

Anders verhält es sich jedoch, wenn weiterführende medizinische Maßnahmen notwendig sind!

Einen Kuraufenthalt oder eine Rehamaßnahme aufgrund eines Herzinfarktes zu erhalten, ist nicht immer einfach. Ziel der Berufsgenossenschaft ist es jedoch, Arbeitnehmer nach einem Unfall so schnell wie möglich wieder in den Berufsalltag zu integrieren.

Kur oder Reha werden somit nach einem Arbeitsunfall auf dem Arbeitsweg deutlich schneller eingeleitet.

Rentenleistung entscheidend

Rentenleistung entscheidendRentenleistung entscheidend (CC 4.0) BY-SA © Images_of_MoneyNoch entscheidender, ob es sich bei um einen Arbeitsunfall auf dem Arbeitsweg handelt oder um einen Freizeitunfall, verhält es sich in Bezug auf eine mögliche Rentenleistung. Ist die Unfallfolge eine vollständige Erwerbsminderung, liegen deutliche Unterschiede zwischen der Rente der Berufsgenossenschaft und der Erwerbsminderungsrente der Rentenanstalt.

Zwei Beispiele werden dies verdeutlichen:

Arbeitnehmer, 20 Jahren berufstätig
Verheiratet seit 2002
Hat zwei Kinder
Verdient monatlich 4.000 Euro brutto
Nettoeinkommen: 2.751 Euro monatlich

Die Rentenansprüche stellen sich folgendermaßen dar:

  • Bei einem Freizeitunfall beträgt die volle Erwerbsminderungsrente 1.621,74 Euro
  • Bei einem Arbeitsunfall (bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit) beträgt die Verletztenrente maximal zwei Drittel des Vorjahreseinkommens, in diesem Fall also monatlich 2.666,67 Euro. Das Nettoeinkommen darf jedoch nicht überstiegen werden. Ein Rentenanspruch besteht, im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente, bereits bei einem Verlust der Arbeitsfähigkeit von 20 Prozent und bedingt eine prozentuale Verletztenrente - Voraussetzung ist eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 26 Wochen.

Für einen Arbeitnehmer kann es vor diesem Hintergrund existenziell entscheidend sein, ob sein Unfall als Wegeunfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder als Freizeitunfall eingestuft wird.

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Was muss bei einem Wegeunfall veranlasst werden?
  • Der Arzt stellt die Bescheinigung Arzt für den Arbeitgeber und die Krankenversicherung aus.
  • Die Mitteilung an die BGU erfolgt durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Alle weiteren Schritte werden dann von der Berufsgenossenschaft eingeleitet.