Bewertungsreserven - Kleinlein kritisiert BaFin
BDV-Chef Axel Kleinlein fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu mehr Neutralität auf. „Wir brauchen eine neutrale Aufsichtsbehörde, die Verbraucherschutz ernst nimmt und berechtigte Ansprüche der Kunden verteidigt“, forderte vor kurzem Axel Kleinlein, Vorstandssprecher der Bund der Versicherten e.V. (BdV). Hintergrund für die Kritik an der BaFin sind Planungen zur Neuregelung der Überschussbeteiligung und die Einordnung der Zinszusatzreserve.
Bei Planungen zur Neuregelung der Überschussbeteiligung und der Einordnung der Zinszusatzreserve vermisst Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) die Neutralität der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Anzeige
„Die staatlichen Aufseher schlagen sich auf die Seite der Versicherungsunternehmen“, kritisiert Axel Kleinlein. „Sowohl bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven als auch bei den Zinszusatzreserven sollen die Kunden Verzicht üben, um die Unternehmen zu stärken“, so Kleinlein. „Da ist es zynisch, dass die Aufsichtsbehörde dann um Mitleid für die Unternehmen wirbt.“
Kunden müssen an den Bewertungsreserven beteiligt werden
Einem Verfassungsgerichtsurteil zufolge, müssen Kunden an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Die Versicherungsbranche und die Aufsichtsbehörde wollen aber - nach Darstellung Kleinleins - dass ein Großteil der Gelder auch zukünftig bei den Versicherern verbleibt.
Felix Hufeld, oberster Versicherungsaufseher der BaFin, hatte zuletzt in der Börsenzeitung Partei für die Versicherer ergriffen und die „extraordinäre Belastung“, die aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Überschüsse erwachse, kritisiert.
Als Beleg für die hohe Belastung, die Versicherungsunternehmen aus der anhaltenden Niedrigzinsphase erwachse, dient BaFin-Präsidentin Elke König und Felix Hufeld die Zinszusatzreserve, die sich auf insgesamt circa 13,5 Milliarden Euro beläuft. Dieses zusätzliche Sicherheitspolster muss für solche Verträge gebildet werden, die einen etwas höheren Garantiezins von 3,5 oder 4 Prozent haben.
Kleinlein: Versicherer werden als Leidtragende dargestellt
Zu der Beteiligung an Bewertungsreserven hatte sich Elke König bereits auf dem 13. Vorlesungstag des Institutes für Versicherungswissenschaften in Leipzig (Versicherungsbote berichtete) geäußert. Ein Anleger, dessen Vertrag in zehn bis fünfzehn Jahren ausläuft, könne nicht mehr damit rechnen, dass noch signifikante Bewertungsreserven vorhanden sind, je mehr die jetzigen Kunden von den Bewertungsreserven profitieren.
Anzeige
Nach Ansicht von Axel Kleinlein dürfe aber die Herkunft dieser Mittel nicht verschwiegen werden: es seien zu 90 Prozent die Versicherungsnehmer, die für die Bildung der Zusatzreserven auf Überschüsse verzichten müssen. Der Beitrag der Unternehmen sei damit vergleichsweise gering. „Die Kunden müssen Verzicht üben, die Unternehmen aber werden von der Aufsicht als die Leidtragenden dargestellt“, moniert Kleinlein, zumal ein Großteil der Kunden nie von den Zinszusatzreserven profitiert.