Übergewicht, Stoffwechselkrankheiten, Verdauungsstörungen oder Bluthochdruck, Allergien - wer unter einer Erkrankung leidet, muss in der privaten Krankenversicherung erhöhte Beiträge zahlen. Krankenversicherer kalkulieren ihre Tarife so, dass gesunde Personen sich zum normalen Tarifbeitrag versichern können. „Der Tarifbeitrag deckt also das Risiko von Krankheiten ab, die möglicherweise in der Zukunft auftreten können. Um Kosten für bereits bestehende Erkrankungen decken zu können, wird daher ein zusätzlicher Beitrag als Risikozuschlag erhoben“, erläuterte eine Sprecherin der Allianz gegenüber Versicherungsbote die Zuschlagspraktik.

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Ziel der Zuschläge ist es allein, einen umfassenden Schutz bieten zu können, so die Inter Krankenversicherung aG: „In der Krankheitskostenvollversicherung ist unser Bestreben vollumfänglichen Versicherungsschutz zu bieten. Aus diesem Grund bieten wir an Vorerkrankungen gegen Zahlung eines Risikozuschlages in den Versicherungsschutz zu integrieren.“

Risikozuschläge werden direkt bei Antragsstellung erhoben oder ggf. bei einem Tarifwechsel. Erkrankungen im Laufe der Vertragslaufzeit spielen keine Rolle für den Beitrag. Erhöhen sich die Prämien für die Versicherung, sind diese Beitragsanpassungen der Versicherer geschuldet. Dennoch muss man nicht sein Leben lang für eine Erkrankung einen Risikozuschlag zahlen, wenn diese gar nicht mehr vorliegt. Gemäß § 41 VVG hat ein Versicherungsnehmer Anrecht darauf, dass ein Risikozuschlag überprüft bzw. herabgesetzt wird, wenn die Erkrankung, für die der Risikozuschlag erhoben wurde, weggefallen bzw. bedeutungslos geworden ist. Dieses Recht steht jedem Versicherungsnehmer zu. Erforderlich dafür ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis. Trotz Legitimität: Bei der Korrespondenz mit dem Versicherer sollte man unbedingt beachten, dass man einen sachlichen Dialog führt, in welchem das oberste Ziel sein muss, eine Lösung für den gemeinsamen Kunden zu finden.

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Für welche Krankheiten werden meist Risikozuschläge erhoben? Was sollte man bei der Korrespondenz mit dem Versicherer beachten? Wie verhält es sich mit Risikozuschlägen und dem Tarifwechselrecht? Lesen Sie mehr zum Thema Risikozuschläge in der PKV in der kommenden Ausgabe unseres Versicherungsbote Fachmagazins 01-2014 (Bestellung kostenlos).