Es ist ein Ruhestandsgehalt, das aufhorchen lässt. Der zurückgetretene Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, erhält laut einem Bericht der Bild-Zeitung eine Rente von 270.000 Euro im Jahr zugesprochen. Brisant ist nicht nur die Höhe der Bezüge, sondern auch der Zeitpunkt des Renten-Eintritts: Köhler ist gerade einmal 53 Jahre alt. Die KBV verweigerte eine Stellungnahme. Zu „Details von Arbeitsverträgen“ äußere man sich nicht, sagte ein Sprecher der Bild.

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Gesundheitsministerium machtlos

Die Höhe des Salärs erlaubt die Frage: Wie gewissenhaft gehen die Körperschaften der Krankenkassen mit den Beiträgen ihrer Mitglieder um? Schließlich müssen die Versicherten die Ruhestandsbezüge der Vorstände mitfinanzieren. Bereits vor zwei Jahren war Köhler wegen seines Gehaltes in die Schlagzeilen geraten. Das Gesundheitsministerium hatte damals seinen neuen Arbeitsvertrag beanstandet: 350.000 Euro pro Jahr sollte Köhler erhalten. Daraufhin waren die Bezüge um knapp 30.000 Euro im Jahr nach unten korrigiert wurden.

Nach der Debatte hatte die Bundesregierung sogar ein Gesetz erlassen, das den KBV-Chef verpflichtet, seinen Vertrag beim Gesetzgeber zur Genehmigung vorzulegen. Aber Köhler verfügt noch über einen Altvertrag, der vor dieser Regelung abgeschlossen wurde. So sind der Politik die Hände gebunden. „Die Selbstverwaltung der Ärzte ist für den Vertrag verantwortlich“, ließ eine Ministeriumssprecherin wissen. Und mahnte zugleich: „Immerhin geht es indirekt um Beitragsgelder der Krankenversicherten“. Die KBV speist sich aus Beiträgen von Kassenärzten, deren Haupteinkommen aber die Behandlung von GKV-Patienten ist.

Köhler machte gute Lobbyarbeit

Eins kann man Andreas Köhler hingegen nicht vorwerfen: dass er die Interessen der Kassenärzte schlecht vertreten hätte. Nach Bild-Informationen stieg die Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte seit seinem Amtszeit 2005 um fast ein Viertel, nämlich um 7,5 Milliarden Euro auf nun 33,8 Milliarden Euro im Jahr 2013. Die Reallöhne von freiberuflichen Hebammen und anderen Gesundheitsdienstleistern stagnierten in der Zeit.

Immer wieder aber müssen sich die Krankenkassen und ihre Körperschaften für die angebliche Verschwendung von Versichertengeldern rechtfertigen. Für Aufsehen sorgten etwa 2012 mehrere Fälle, die Prüfer des Bundesversicherungsamtes aufgedeckt hatten: So setzte eine Krankenkasse Detektive ein, um bei einer Patientin den möglichen Missbrauch von Krankengeld nachzuweisen. Dabei ging es um einen Betrug von 15 Euro pro Tag, aber die Krankenkasse überwies über 10.700 Euro an eine private Detektei. Aufwand und Ziel stünden „in einem krassen Missverhältnis“, so die Prüfer.

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Bei einer anderen Kasse monierten die Inspektoren, dass regelmäßig Betriebsfeste und Personalversammlungen mit „kostenträchtigen Bewirtungen“ für die Angestellten durchgeführt worden seien. Im Herbst 2013 wurde zudem der Vorwurf laut, viele Krankenkassen melden falsche Krankheitsdaten ihrer Patienten an das Bundesversicherungsamt, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten (Versicherungsbote berichtete).