Solvency II-Leitlinien zur Informationsübermittlung in deutscher Sprache veröffentlicht
Solvency II: Der Technische Annex II auf Deutsch sowie Errata zu den Leitlinien für die Informationsübermittlung an die zuständigen nationalen Behörden sind ab sofort in deutscher Sprache zugänglich. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) veröffentlichte die Schriften in der Vorbereitungsphase auf Solvency II am 21. Feburar.
Die Solvency II-Richtlinien sind künftig in deutscher Sprache verfügbar. Der technische Annex II vervollständige die Ende Oktober 2013 auf Englisch und auf Deutsch veröffentlichten Leitlinien und Erläuterungstexte zu Solvency II. Er enthält unter anderem die Liste der Elemente, die im Rahmen der Leitlinien zur Informationsübermittlung an die Aufsichtsbehörden übermittelt werden und entsprechende Erläuterungen.
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Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bzw. -gruppen müssen danach folgende Informationen an die zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln:
- Basisinformationen
- Bilanz
- Liste der Vermögenswerte
- Offene Derivate
- Versicherungstechnische Rückstellungen Lebensversicherung und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung
- Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung
- Eigenmittel
- Mindestkapitalanforderung
- Mindestkapitalanforderung - Mehrsparten-Unternehmen