Die gesetzliche Pflegeversicherung übernehme derzeit nur noch deutlich weniger als die Hälfte der Gesamtentgelte, die für eine umfassende Pflegeversorgung notwendig sind, stellt die Linke in ihrem Antrag heraus. Diese Entwicklung passiere bei steigenden Kosten und zunehmendem Bedarf an einer Absicherung für den Pflegefall.

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Von Beginn der Pflegeversicherung 1995 bis 2008 seien die staatlichen Leistungen konstant geblieben, obwohl sich etwa Personal- und Heimkosten stetig erhöhten, kritisiert die Fraktion. Im Falle, dass nicht genügend Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, muss von Betroffenen auch Sozialhilfe beantragt werden. Seit 2003 steigt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger dieser Hilfe zur Pflege an. Insgesamt enstanden dem Staat 2011 Ausgaben für die Hilfe zur Pflege von 3,58 Milliarden Euro brutto.

Pflege-Bahr kontraproduktiv

Im besonderen kritisiert Die Linke das Pflegezusatzkonzept mit staatlicher Förderung: „Zur Absicherung des allgemeinen Lebensrisikos der Pflegebedürftigkeit ist der sog. Pflege-Bahr ungeeignet“ heißt es im Antrag. Laut PKV-Verband beträgt das Durchschnittsalter aller Versicherten, die einen Pflege-Bahr neu abgeschlossen haben, 28 Jahre. Gemessen daran sei nicht abzusehen, wieviel die Mindestleistung von 600 Euro Pflegegeld in der Pflegestufe III in Zukunft wert seien. Auch ist eine Dynamisierung der Leistungen bei diesen Produkten keine Pflicht. Da die Versicherung von überwiegend gut verdienenden Menschen nachgefragt werde, verschärfe der Pflege-Bahr auch die soziale Spaltung.

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So fordert die Oppositionospartei, dass umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegt wird, der die steuerliche Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung stoppt und ein Rückabwicklungsrecht der Versicherten für die vorhandenen geförderten Zusatzverträge beinhaltet. Bei Wegfall der Förderung sollten die bisher 332 600 Versicherten (Stand: 31. Oktober 2013) auf ihren Wunsch so gestellt werden, als hätten sie die Zusatzverträge nicht abgeschlossen, so der Vorschlag der Linken. Sie halten zudem eine Leistungsanpassung in der staatlichen Pflegeversicherung für notwendig, in welcher der Realwert der Leistungen auch erhalten bleibt und bisherige Lücken ausgeglichen werden. Ein Gesetzesentwurf soll zudem veranlassen, dass die Dynamisierungsregeln in § 30 SGB XI durch eine regelgebundene Leistungsdynamisierung ersetzt werden, die sich zu zwei Dritteln an der allgemeinen Lohnentwicklung und zu einem Drittel an der allgemeinen Preisentwicklung orientier. Kurzfristig wünscht sich die Fraktion, grundlegende Leistungsverbesserungen der Sozialen Pflegeversicherung und eine langfristige Abschaffung des Teilleistungsprinzips.

Deutscher Bundestag